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Dienstwagen GWV lange Strecke zur Arbeit von Hauptwohnsitz vs. unrentabel zu Zweitwohnsitz nah an Arbeitsstätte?

Gefragt am 12.04.2019
13:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1160

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir für meine Tätigkeit einen Zweitwohnsitz (nahe Arbeitsort) zugelegt. seit knapp 3 Jahren mittlerweile. Da ich einen Dienstwagen nutze (auch privat), habe ich einmal die 1% pauschale Versteuerung, sowie die 0,03% für den Weg zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte.
Jetzt überlege ich aber den Zweitwohnsitz aufzugeben und nur noch an 2 Tagen in der Woche die Arbeitsstätte aufzusuchen und Rest von zuhause arbeiten bzw. unterwegs.
Dazu habe ich mal eine Testberechnung über die Abrechnungsstelle machen lassen... allerdings ergibt sich durch den 0,03% Anteil (aufgrund Entfernung 250km Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte) ein ordentliches Loch in meinem zukünftigen Netto-Gehalt, gegenüber dem jetzigen.

Jetzt meine Frage, würde ich dann über die Werbungskosten beim Lohnsteuer-Jahresausgleich wieder die Differenz reinholen?

Ansonsten müsste ich den Zweitwohnsitz weiter behalten, das wäre unter dem Strich günstiger oder aber den Dienstwagen abgeben. Oder eine komplette Homeoffice-Regelung über meinen Arbeitgeber erhalten.

Besten Dank vorab

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.04.2019
13:33 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.04.2019
13:41 Uhr

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Beantwortet am 12.04.2019 13:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1160

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)

Guten Tag,

grundsätzlich können Sie Werbungskosten geltend machen, auch bei der 0,03%-Regeung. Darüber mindern Sie dann also wieder Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Einkommensteuer ...



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Kommentare anderer Experten


Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Kommentiert am 12.04.2019 14:52:44 Uhr

Hallo! Ich kümmere mich gerne um Ihre Rückfrage, bin allerdings gerade unterwegs. Wie hoch ist Ihr Einkommen in etwa, damit ich Ihren Steuersatz schätzen kann?






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