Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Ansammlung von Honorar und seine Ausschüttung am Ende eines Jahres |
| Gefragt am 11.03.2010 15:29 Uhr | Einsatz: € 17,50 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Solange der Hinzuverdienst 400 EUR nicht überschreitet, wird eine Vollrente gezahlt. Überschreitet der Hinzuverdienst diesen Grenzwert, wird statt der Vollrente eine Teilrente gezahlt. Diese wird je nach der Höhe des Hinzuverdienstes als 3/4-Teilrente, 1/2-Teilrente oder 1/3-Teilrente geleistet. Die Rente wird Ihnen dann entzogen,wenn die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten wird, wobei die Hinzuverdientsgrenze 2 mal im Jahr bis zum doppelten des Grenzwertes überschritten werden darf. Die Regelung nach der der Grenzwert nur durch Sonderzahlungen überschritten werden kann, wurde durch das BSG-Urteil vom 31.1.2002 (B 13 RJ 33/01 R) gekippt. Die von Ihnen vorgeschlagenen Auszahlungsmodalitäten sind daher nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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