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Ansammlung von Honorar und seine Ausschüttung am Ende eines Jahres

Gefragt am 11.03.2010
15:29 Uhr | Einsatz: € 18,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4008

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe eine kleine Frührente und übe eine Nebentätigkeit aus.

Ich darf nur 400,00 €uro im Monat verdienen. Zwei Monate im Jahr darf ich allerdings diese 400,00 €uro vom Verdienst her überschreiten, so der Rententräger.

Nun meine Frage: ich würde jetzt gern, um das Maximale in einem Jahr zu verdienen, während des Jahres „verdientes Geld ansammeln“ und es mir in zwei Monaten am Ende des Jahres auszahlen lassen. Somit hätte ich mich an die Vorgabe des Rententrägers gehalten.

Mein Arbeitgeber möchte nun aber wissen, ob dies aus steuerrechtlicher und allgemein rechtlicher Sicht so in Ordnung ist: kann man ein verdientes Honorar während des Jahres ansammeln und am Ende des Jahres in zwei Monaten ausschütten? Wenn nur in Grenzen, wie belaufen sich diese Grenzen?

Bitte geben Sie doch auch, wenn möglich, die diesbezügliche Quelle, Rechtsgrundlage, an.

Danke für eine Antwort sagt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.03.2010
15:29 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.03.2010
16:47 Uhr

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Beantwortet am 11.03.2010 16:47 Uhr | Einsatz: € 18,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4008

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Solange der Hinzuverdienst 400 EUR nicht überschreitet, wird eine Vollrente gezahlt ...



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