Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Körperschaftssteuer"

Firmenanteile privat halten oder über Beteiligungsgesellschaft?

Gefragt am 26.08.2009
04:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14248

 

Guten Tag,

ich bin verheiratet, meine Frau hat derzeit kein eigenes Einkommen und ich einen Verlustvortrag über ca. 227 T EUR. In der letzten Zeit habe ich Anteile an 4 Unternehmen erworben (1x AG, 2x GmbH, 1x UG). Meine anteiligen Gewinne möchte ich nur zum kleineren Teil konsumieren und zum Großteil wieder in neue Projekte in denselben und neuen Firmen investieren.

Nun dachte ich mir, dass ich eine Beteiligungsgesellschaft in Form einer UG (wegen der höheren Liquidität) gründen könnte, die die Firmenanteile übernimmt, um die Verluste durch Abgaben/Steuern vor der Reinvestition der Gewinne niedriger zu halten.

Halten Sie diesen Plan für erfolgreich oder empfehlen Sie etwas anderes?

Schönen Gruß.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2009
04:02 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 26.08.2009
10:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.08.2009 10:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14248

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Körperschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Antwort, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Ich gehe aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben davon aus, daß Sie die Anteile derzeit im Privatvermögen halten. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich andere Auswirkungen ergeben.

Die Vorteilhaftigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Konstruktion ist von mehreren Faktoren abhängig.

Grundsätzlich gilt, daß Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an andere Kapitalgesellschaften nach § 8b des Körperschaftssteuergesetzes nicht steuerpflichtig sind. Allerdings gelten 5% der Ausschüttungen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, so daß eine Steuerfreiheit nur in Höhe von 95% de facto eintritt.

Halten Sie die Anteile im Privatvermögen, so unterliegen die Ausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer, so daß hier eine Steuerbelastung von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag eintritt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Körperschaftssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 43 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Körperschaftssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung