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Thesaurierende Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Insolvenz

Gefragt am 15.10.2014
13:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2264

 

Seit 2010 bis 2013 habe ich größere Beträge in unregelmäßigen Abständen bei dem jetzt insolventen Windenergiebetreiber Prokon angelegt. Die nicht unerheblichen Zinseinkünfte wurden als Einkünfte aus Kapitalvermögen in jedem Jahr in der EkSt-Erklärung berücksichtigt. Allerdings wurden die Zinseinkünfte mir nie ausgezahlt, da ich sie stets thesaurierend wieder reinvestiert habe.

Dennoch haben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu geführt, dass ich bei der Berechnung verschiedener einkommenabhängiger Leistungen deutlich höher gestuft wurde. So wurde der Kindergartenbeitrag entsprechend hoch festgesetzt, was ca. 120 Euro im Monat an Mehrkosten bedeutete.

Meine Fragen: a. Kann ich die Steuererklärungen aus den vergangenen Jahren nachträglich vom Finanzamt korrigieren lassen? Ich stelle mir vor, dass meine Kaptitalerträge dann entsprechend der Insovenzquote, die bislang noch nicht feststeht, berücksichtigt werden und ein geänderter Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird, mit dem ich bei dem Träger des Kindergartens, aber auch bei dem Steuerberatungsverein, eine Rückerstattung der überhöht festgesetzten Beiträge fordern kann.

Ein Verlustvertrag in Höhe der Nichterhaltenen Kaptialerträge für das laufende oder ein kommendes Jahr ist für mich völlig uninteressant, da ich ohnehin meine Einkommensteuer vollständig zurück erstattet bekomme.

b. Können die Kapitalverluste, die nach Feststellung der Insolvenzquote feststehen werden, in irgendeiner Form bei kommenden Einkommensteuererklärungen steuermindernd berücksichtigt werden? Und wenn, in einem Jahr oder kann man das über mehrere Jahre verteilen? Das Kapital wurde ja auch über insgesamt vier Jahre bei Prokon eingezahlt und dort aufgebaut.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.10.2014
13:58 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 15.10.2014
14:16 Uhr

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Beantwortet am 15.10.2014 14:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2264

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass Sie bei PROKON die frei vertriebenen Genussrechte erworben haben ...



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