Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Steuer auf zinseinkünfte |
| Gefragt am 28.03.2011 20:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Sie könne so nicht rechnen. Die Rente wird nicht voll versteuert. Wenn es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt die am 1.1.2005 bereits Bestand hatte, liegt der Besteuerungsanteil bei 50%, nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrages von € 102 unterliegt die Rente mit einem Anteil von 2.398€ der Besteuerung. Bei den Kapitaleinkünften gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag von 801€, sodaß hier 19.199€ anzusetzen wären. Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt dann 2.398+19.199 = 21.597. Davon können Sie noch Sonderausgaben abziehen, wie Krankenversicherung,Pflegeversicherung u.ä. Schätzt man diese ( ich kenne Ihre detailiierten Zahlungen nicht ) auf 1.500€, zieht den Pauschbetrag von 36€ bei den Sonderausgaben ab, dann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von € 20.061, was zu einer Einkommensteuer für das Jahr 2010 von € 2.717 nach der Grundtabelle führen wird. Die gezahlte Abgeltungssteuer wird hiervon abgezogen, sodass sich eine Einkommensteuererstattung ergeben wird, d.h. die Besteuerung wird im Rahmen der Zusammenveranlagung niedriger sein. Wahrscheinlich kommen noch weitere Freibeträge, wie z. B. der Altersentlastungsbetrag, zum Ansatz, sodaß sich weitere Vorteile ergeben können. Die genaue Steuerlast kann nur durch Einsicht und Vorlage detaillierter Unterlagen errechnet werden, was für den Mindesteinsatz von 20€ aber nicht machbar ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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