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Steuer auf Kapitalerträge

Gefragt am 13.03.2021
16:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 812

 

Da meine Partnerin und ich durch Kapitalerträge Vermögen aufbauen möchten, haben sich einige Fragen ergeben:

- Ab wann sind Kapitalerträge durch Aktien einkommenssteuerpflichtig? soweit ich weiß, muss nur die Abgeltungssteuer (25%) gezahlt werden, wenn man bereits eine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung hat. Aber wie ist das für jemanden, dessen einzige Einkommensquelle das Trading ist?
- Welche Steuer auf Kapitalerträge muss gezahlt werden, wenn meine Partnerin in Elternzeit ist?
- Welche Steuer auf Kapitalerträge muss gezahlt werden, wenn meine Partnerin Hausfrau ist?
- Gibt es einen Freibetrag in den jeweiligen Beispielen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.03.2021
16:17 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.03.2021
16:28 Uhr

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Beantwortet am 13.03.2021 16:28 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 812

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.

Kapitalerträge wie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus Zins- oder Dividendenerträgen unterliegen der Einkommensteuer. Grundsätzlich kommt hier die so genannte Abgeltungssteuer von 25% zur Anwendung. Insofern wären die Erträge dann nicht mehr zu erklären, weil eine Abgeltungswirkung für die Einkommensteuer erreicht wird ...



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