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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Schuldzinsen bei getrennt lebenden Ehepartner

Gefragt am 10.10.2010 10:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

Sehr geehrte Steuerberater,
seit mehreren Jahre lebe ich von meinem Mann getrennt. Er wohnt in unserem gemeinsam erworbenen Haus. Seit Anfang diesen Jahres habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft und nahm dafür einen Kredit von 300000 € auf, für den ich hohe Schuldzinen bezahle. Da mein Mann mir die Hälfte des Hauses nicht ausbezahlen kann (ca. 200000€), wollen wir eine Vereinbarung treffen, dass er mir monatlich ca. 1200€ Schulden (Tilgung und Schuldzinsen) zurückbezahlen soll. Der halbe Hausanteil ist vermietet für 550 €, die er dann einnehmen soll.
Fragen:
Kann ich diese eingnommenen Zinsen, die er an mich bezahlt mit meinen Schuldzinen meiner Wohnung in der Anlage Kapitalerträge steuerlich verrechnen? Da ich ja die Schulden aufnehmen musste, weil er mir den Hausanteil nicht ausbezahlen konnte.
Wie wären meine Zinseinnahmen, für den Kredit, den ich meinen Mann zur Verfügung stelle, zu versteuern?
Spielt es eine Rolle ob wir getrennt oder geschieden sind?
Oder gibt es noch eine ander Möglichkeit?

Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Zinseinnahmen, die Sie von Ihrem Mann erhalten, stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und sind in der Anlage KAP Zeile 22 "Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" zu erklären. Von den Zinseinnahmen kann der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € abgezogen werden.

Ob die Zinsen für das Darlehen für die Eigentumswohnung abuzgsfähig sind, hängt davon ab, ob Sie mit der ETW steuerpflichtige Einnahmen erzielen. Da Sie die Wohnung selbst bewohnen, sind die Darlehenszinsen steuerlich nicht abzugsfähig. Auch eine Verrechnung mit den Zinseinnahmen ist nicht möglich.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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