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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Ersatzbemessungsgrundlage für Rentenfonds-Anteile

Gefragt am 25.02.2010 15:14 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Ich habe DWS Vermögensbildungsfonds R Anteile in 2009 geerbt. Danach habe ich einen Depotwechsel durchgeführt. Beim Verkauf wurde von der Depotbank die steuerrelevanten Erträge durch Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage ermittelt. Lt. Finanztest würde die Ersatzbemessungsgrundlage nur für Werpapiere eingewendet, die als Finanzinnovationen eingestudtuft sind.
Farge: Werden Investmentfonds-Anteile auch als Finazinnovation eingestuft? Falls nicht, können durch die Bank bereits abgeführte Beträge in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Sofern die Anschaffungskosten nicht bekannt sind (z. B. Depotwechsel) greift die Regelung der Ersatzbemessungsgrundlage.

Da der neuen Bank die Anschaffungskosten nicht bekannt waren, hat die Bank die Kapitalertragsteuer richtigerweise nach der Ersatzbemesungsgrundlage berechnet.

Diese (eventuell) zuviel gezahlte Steuer können Sie sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder zurückholen. Sie benötigen jedoch als Nachweis die Belege über den Kauf und Verkauf des Fonds, die Sie mit der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen müssen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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