Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Besteuerung GmbH Gesellschafter |
| Gefragt am 05.07.2011 15:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045 |
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Ein Gesellschafter hält 67 % einer GmbH, ein weiterer 33 %? Der Gewinn und die Ausschüttung der GmbH beträgt 90.000,- €. Wie wird der Gewinn verteilt. Wie sieht die Besteuerung der Ausschüttung an die beiden Gesellschafter konkret aus (Bitte mit Berechnung)? |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die Gewinnverteilung ist grundsätzlich in der Satzung der GmbH frei vereinbar. Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, daß hierzu in der Satzung keine Abreden getroffen sind, so daß das gesetzliche Regelmodell greift. Danach ist der Gewinn nach Maßgabe der Beteiligungsquoten zu verteilen. Gesellschafter A erhält demnach 60.300 €, Gesellschafter B 29.700 €. Ausschüttungen von GmbHs unterliegen im Regelfall der Abgeltungssteuer (es sei denn, es greifen die Sonderregelungen des § 32d EStG ein; ob dies der Fall ist, kann ich weder aus dem Sachverhalt noch vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beurteilen). Damit fallen auf die Ausschüttungen der GmbH jeweils 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an (die ich mit 9% unterstelle). Gesellschafter A: Ausschüttung: 60.300 € Abgeltungssteuer: 15.075 € SolZ: 829,13 € KiSt: 1.356,75 € Nach-Steuer-Dividende: 43.039,12 Gesellschafter B: Ausschüttung: 29.700 € Abgeltungssteuer: 7.425 € SolZ: 408,38 € KiSt: 668,25 € Nach-Steuer-Dividende: 21.198,37 € Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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