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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Besteuerung GmbH Gesellschafter

Gefragt am 05.07.2011 15:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045

Ein Gesellschafter hält 67 % einer GmbH, ein weiterer 33 %? Der Gewinn und die Ausschüttung der GmbH beträgt 90.000,- €. Wie wird der Gewinn verteilt. Wie sieht die Besteuerung der Ausschüttung an die beiden Gesellschafter konkret aus (Bitte mit Berechnung)?

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Gewinnverteilung ist grundsätzlich in der Satzung der GmbH frei vereinbar. Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, daß hierzu in der Satzung keine Abreden getroffen sind, so daß das gesetzliche Regelmodell greift.

Danach ist der Gewinn nach Maßgabe der Beteiligungsquoten zu verteilen. Gesellschafter A erhält demnach 60.300 €, Gesellschafter B 29.700 €.

Ausschüttungen von GmbHs unterliegen im Regelfall der Abgeltungssteuer (es sei denn, es greifen die Sonderregelungen des § 32d EStG ein; ob dies der Fall ist, kann ich weder aus dem Sachverhalt noch vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beurteilen). Damit fallen auf die Ausschüttungen der GmbH jeweils 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an (die ich mit 9% unterstelle).

Gesellschafter A:
Ausschüttung: 60.300 €
Abgeltungssteuer: 15.075 €
SolZ: 829,13 €
KiSt: 1.356,75 €
Nach-Steuer-Dividende: 43.039,12

Gesellschafter B:
Ausschüttung: 29.700 €
Abgeltungssteuer: 7.425 €
SolZ: 408,38 €
KiSt: 668,25 €
Nach-Steuer-Dividende: 21.198,37 €

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Nachfrage
Hallo,
vielen dank für Ihre Antwort. Folgende Frage stellt sich:

Sie sagen:

Gesellschafter A:
Ausschüttung: 60.300 €
Abgeltungssteuer: 15.075 €
SolZ: 829,13 €
KiSt: 1.356,75 €
Nach-Steuer-Dividende: 43.039,12

Gesellschafter B:
Ausschüttung: 29.700 €
Abgeltungssteuer: 7.425 €
SolZ: 408,38 €
KiSt: 668,25 €
Nach-Steuer-Dividende: 21.198,37 €

Ist die Nach-Steuer-Dividende weiter zu versteuern (Einkommensteuer o.ä.) oder ist das der Nettobetrag, der wirklich auf das Privatkonto wandert und in voller Köhe, unabhängig von weitern Einkünften verfügbar ist?

Mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Hallo,

die Abgeltungssteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer. Sie gilt nur für Kapitaleinkünfte und besteuert diese unabhängig vom sonst geltenden persönlichen Steuersatz. Somit ist der Betrag der Nach-Steuer-Dividende der Nettobetrag, der Ihnen am Ende zur Verfügung steht. Sofern Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegen sollte, wird Ihnen die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

Ich weise allerdings darauf hin, daß die Abgeltungssteuer in den in §32d EStG genannten Fällen nicht zur Anwendung kommt. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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