Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Abzug von Schuldzinsen, Behandlg.von Währungsgewinnen/-verlusten |
| Gefragt am 13.01.2011 22:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Ich erwäge als Privatperson einen Kredit in Schweizer Franken aufzunehmen. Der in Euro getauschte Gegenwert soll verwendet werden zur Erzielung von Erträgen durch Anlage in Anleihen, Aktien, Zertifikaten u.a.). Mit späterem Rücktausch soll der SFR-Kredit wieder getilgt werden. |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die steuerrechtliche Würdigung erfolgt auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einer geänderten steuerrechtlichen Beurteilung führen. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist eine Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht mehr möglich. Die Schuldzinsen aus dem Darlehen können daher, unabhängig von der Währung, steuerlich nicht berücksichtigt werden. Aufgrund des Abzugsverbots von Werbungskosten sind auch spätere Währungsverluste nicht berücksichtigungsfähig. Für Gewinne aus solchen Währungseffekten fehlt bisher eine Regelung. Hier vertrete ich die Auffassung, daß aufgrund der fehlenden Abzugsmöglichkeit eine Berücksichtigung als Einnahme ebenfalls nicht möglich ist, da ansonsten eine Durchbrechung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vorliegen würde. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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