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Umsatzsteuererklärung 2020

Gefragt am 05.10.2021
16:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 734

 

Thema: Umsatzsteuermeldung 2020

Gemäß Lexware-Office besteht für 2020 (Gründungsjahr) eine Umsatzsteuer-Zahllast aus 126,40€ Umsatzsteuer und einer abziehbaren Vorsteuer von 332,97€, was zu einer Zahllast von -206,57€ führt.

Soweit so gut, habe alles in Elster eingetragen, ABER: Im Januar 2021 wurde für den Dezember 2020 (Anmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt. Dabei habe ich bei der 35: 790€, bei der 36: 126,40€ (alles Steuerpflichtige Umsätze), bei der 66: 55,14€ abziehbare Vorsteuerbeträge, was dann zu einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss von 71,26€ führt (83). Sonst wurde für 2020 keine Voranmeldung durchgeführt.

Frage: wo setze ich die die 71,26€ ein? Unter Ziffer 168 „Vorauszahlungssoll“? Ich würde dann ja 206,57€+71,26€ als Erstatttungsanspruch an das Finanzamt übermitteln. Die 71,26€ wurden übrigens am 10.01.2021 an das Finanzamt gezahlt.
Ist das so richtig, oder denke ich falsch?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.10.2021
16:22 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.10.2021
16:32 Uhr

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Beantwortet am 05.10.2021 16:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 734

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Jahresabschluss)

Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

In der Umsatzsteuererklärung geben Sie zunächst wie von Ihnen auch durchgeführt alle Umsätze, die daraus resultierende Umsatzsteuer sowie die Vorsteuer an ...



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