Kategorie: Jahresabschluss |
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Frage: Fahrtenbuch |
| Gefragt am 03.02.2011 17:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Sie ermitteln anhand der Eintragungen im Fahrtenbuch den Anteil der Privatfahrten. Entsprechend diesem Anteil buchen Sie Erträge aus unentgeltlichen Wertabgagben (Nutzung des Kfz) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug. Diese Erträge sind nur dann umsatzsteuerpflchtig, wenn aus den zugrundeliegenden Kosten der Vorsteuerabzug möglich war. Die Kosten sind also zunächst in steuerpflichtige und steuerfreie Aufwendungen (z.B. Versicherungen) aufzuteilen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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