Kategorie: Jahresabschluss |
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Frage: Bilanzansatz Wertpapiere/Festgeldkonto Soli und Abgeltungssteuer |
| Gefragt am 03.02.2011 18:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037 |
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1.Bilanzansatz Wertpapiere bei einer kleinen AG |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen. Handelsrechtlich gilt ein Wertaufholungsgebot für die Wertpapiere, § 280 Abs. 1 HGB. Sie müssen daher die im Jahr 2008 vorgenommene Wertminderung im Jahr 2009 wieder zuschreiben. Die Wertpapiere sind daher mit dem Kurswert von 4.829,29 € einzubuchen. Steuerlich sind allerdings nur 5% des Zuschreibungsgewinns der KSt zu unterwerfen. Die Zinserträge buchen Sie zunächst brutto ein, d. h. ohne Berücksichtigung der Quellenbesteuerung. Die einbehaltene Quellensteuer stellt eine Forderung gegen das Finanzamt dar und ist im Rahmen der KSt-Erklärung mit Ihrer Steuerschuld zu verrechnen. Bei einem Zinsertrag von 100 € und darauf entfallender Quellenbesteuerung von bspw. 25 € buchen Sie: Per Bank 75 an Zinsertrag 100 Forderung gegen das FA 25 Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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