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Muss ich bei einer Online Prepaid Server-Vermietung ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen wenn ich eventuell nur virtuelle Waehrung annehme?

Gefragt am 05.04.2014
15:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2643

 

Hallo,

ich habe ein eigenes guthabenbasiertes (Prepaid-)Kundenwebinterface (Online Kundensystem) programmiert, wo man sich vollautomatisch Voicechat-Server (und bald auch andere Server / Dienstleistungen) mieten kann. Man kann bzw. muss vorher sein Guthaben via folgender Zahlungsmethoden aufladen: Paysafecard, Sofortüberweisung, Paypal, Banküberweisung oder auch \"elite*gold\" (elite*gold ist eine virtuelle Währung von dem Online Forum www.elitepvpers.com, welche man nicht direkt vom Anbieter in Euro bzw. Gegenstände umtauschen kann. Dies wäre nur privat möglich und nicht durch den Anbieter selbst). Die Integration von Paysafecard und elite*gold als Zahlungsmittel für die Prepaidkonten-Aufladungen habe ich bereits fertig.

Das ganze ist selbstverständlich noch nicht öffentlich, sondern nur für meine privaten Zwecke und Tests nur für mich alleine mit einem Login zugänglich. Ich denke mal, dass ich für die Zahlungsmethoden Paysafecard, Sofortüberweisung, Paypal und Überweisung ein Gewerbe für diese \"Serververmietung\" anmelden müsste, wenn ich das ganze denn betreiben wollen würde, und ab 17.500€ im Jahr ja auch die Mehrwertsteuer zahlen müsste oder? Und wenn ich unter den 17.500€ im Jahr liegen würde, könnte ich das ganze dann ja Steuer-/Gebührenfrei betreiben und müsste aber immer noch nur ein Gewerbe/Kleinunternehmen anmelden, richtig?

Wenn ich das ganze nun aber ausschließlich über elite*gold laufen lassen würde, wäre das dann ohne Gewerbe erlaubt? Ich würde ja nur die virtuelle Währung eines Online-Forums bekommen und das zählt ja nicht als eventuell steuerpflichtiger Gewinn/Umsatz oder doch? Diese Währung kann man ja wie gesagt nicht direkt durch den Anbieter in echtes Geld umwandeln. Rein theoretisch sollte ich das dann ja auch ohne die Anmeldung eines (Klein-)Gewerbes über elite*gold machen dürfen und ohne Steuern zu zahlen oder?

Ich würde natürlich am liebsten auch Paypal und Paysafecard oder gleich alle oben genannten Schnittstellen/Methoden anbieten, aber dort müsste ich ja ein Gewerbe anmelden, oder?

Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.

Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.04.2014
15:01 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 05.04.2014
15:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.04.2014 15:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2643

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Grenzgänger)


Hallo Herr Richter,

das Projekt hört sich spannend an.

Für die Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland ist.

In Deutschland ist die Gewinnerzielungsabsicht steuerpflichtig. Das heißt: wenn mehr Einnahmen als Ausgaben erzielt werden, ist der entstehende Gewinn in der Einkommen- und Gewerbesteuer als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln.
Zusätzlich unterliegen Umsätze, die ein Unternehmer erzielt, der Umsatzsteuer. Bis zu Einnahmen von maximal 17.500 Euro pro Jahr aus allen unternehmerischen Tätigkeiten, muss allerdings keine Umsatzsteuer anfallen, sofern man sich entscheidet, die Tätigkeit(en) als \"Kleinunternehmer\" auszuüben ...



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