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Internet-Erotik

Gefragt am 24.04.2014
05:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5557

 

Hallo,
eigentlich habe ich mehrere Fragen. Kurz zur Situation: Ich bin Studentin und wohne in einer Mietwohnung. Ich habe einen Minijob, bei dem ich 250 Euro im Monat verdiene.
Ich habe seit Kurzem ein \"Hobby\" bzw, eine erotische Neigung, die mit Geld verbunden ist. Und zwar habe ich einen Online-Sklaven der mir regelmäßig Geld überweist. Eigentlich ist das kein Beruf, sondern mehr ein Spaß für uns beide. Es waren bisher auch keine größere Summen. Nur an Ostern wurde jetzt das erste Mal (wenn man das Gehalt meines Minijobs mit einbezieht) die Summe von 450 Euro überschritten und langsam mache ich mir Gedanken.

1. Um die Schenkungssteuer zu umgehen, die sicherlich anfällt, wenn wir das noch ein paar Jahre machen, hatte ich überlegt, das Geld doch als Verdienst anzugeben. Bloß worunter fällt das? Kleingewerbe? Selbstständig?

2. Wer muss oder wird darüber informiert? Es ist eine gewisse Neigung, ich möchte eigentlich weder mit meinem Vermieter noch mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen. Die anderen Bewohner im Haus werden nicht beeinträchtigt, aber wenn ich ein Gewerbe anmelde, brauche ich dann Unterlagen vom Vermieter? Kann ich es auch einfach als \"Internet-Dienstleistungen\" ohne Erotik angeben?

Da das Thema etwas heikel ist, erhoffe ich mir natürlich anonymen Rat.
LG L.M.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.04.2014
05:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.05.2014 13:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5557

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

1. Um die Schenkungssteuer zu umgehen, die sicherlich anfällt, wenn wir das noch ein paar Jahre machen, hatte ich überlegt, das Geld doch als Verdienst anzugeben ...



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