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doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort in Italien

Gefragt am 19.02.2014
16:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2876

 

hallo,
ich habe eine frage zur absetzmöglichkeit einer Zweitwohnung im Ausland.
ich habe soeben einen vertrag für eine Anstellung in Italien unterschrieben, lebe aber in berlin mit meinem (eingetragenen) lebenspartner zusammen in einer gemeinsamen Wohnung.
bei den Verhandlungen für die neue Anstellung wurde mein Gehalt für zwei Rundflüge im Monat nach hause(an meinen lebensmittelpunkt) und eine kleine Wohnung am arbeitsort entsprechend aufgestockt. ich würde trotzdem gerne wissen, ob es generell möglich ist die Zweitwohnung am arbeitsort(und entsprechende Anschaffung zur doppelten Haushaltsführung) und die Flüge von der Steuer abzusetzen.
ich weiss, dass ich in Italien steuerpflichtig sein werde und dies damit eher eine frage für das italienische Steuerrecht ist. mir würde aber auch eine Antwort für das entsprechende deutsche pendant weiterhelfen oder falls jemand weiss, ob es hierbei entsprechende EU-regelungen gibt.
vielen dank im voraus.

j.mallwitz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.02.2014
16:23 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 19.02.2014
16:44 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.02.2014 16:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2876

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Grenzgänger)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Dem Sachverhalt entnehme ich, dass Sie in Berlin Ihren Wohnsitz haben ...



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