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beschraenkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschaeften (Aktiengewinne) aus dem Ausland heraus?

Gefragt am 19.08.2011
01:50 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4692

 

Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe ausschliesslich vom privaten Kauf und Vekauf von Aktien und Optionsscheinen, welche ich über eine deutsche Bank in der Regel an einer deutschen Börse (aber auch auf ausserbörslichen Handelsplattformen) kaufe und verkaufe. Ich bin sozusagen ein Trader, der mit dem kurzfristigen Hin- und Herhandeln von Aktien und Optionsscheinen Gewinne erzielen will. Ich handle nur auf eigene Rechnung und nur mit meinem privaten Vermögen.

Seit 1.1. 2005 lebe und trade ich aus der Türkei heraus. Ich bin in Deutschland abgemeldet und habe keinerlei persönliche Bindungen mehr zu Deutschland wie Wohnung, Grundstücke, Familie etc. Seit 2005 habe ich Deutschland auch nicht mehr betreten.

Die Aktien, die ich kaufe und verkaufe sind zu 70% deutsche Unternehmen, wie z.B. Siemens oder VW, aber auch auslaendische wie z.B. Fiat oder Coca Cola. Die Optionsscheine können sich auf jedwede Aktie beziehen aber auch auf den DAX oder den Goldpreis z.B.

Muss ich meine Spekulationsgewinne in Deutschland weiterhin versteuern (beschraenkte Steuerpflicht) oder hier in der Türkei? D.h. bin ich weiterhin in Deutschland mit diesem Einkommen steuerpflichtig? Hat sich diese Regelung 2008 geandert, so dass ich vorher nur steuerpflichtig war bei einer Beteiligung im Aktienwert über 1% des jeweiligen Unternehmens und jetzt immer? Gibt es einen steuerlichen Unterschied ob ich einen Spekulationsgewinn mit einem deutschen Unternehmen wie z.B. Siemens erzielt habe oder mit einem auslaendischen wie z.B. Fiat.

Falls ich steuerpflichtig sein sollte, gaebe es irgendeine legale Möglichkeit, diese Steuerpflicht zu vermeiden, z.B. durch Wechsel auf ein auslaendisches Bankinstitut, über das ich meine Geschaefte abwickeln würde, selbst wenn ich weiterhin deutsche Aktien an deutschen Börsen kaufen würde?

Und wie lange waere ich in Deutschland steuerpflichtig? Und wie kann ich verhindern, dass ich nicht zweimal besteuert werde, in der Türkei und in Deutschland?

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Bedeutet dies, dass ich mich mit meinen erzielten Spekulationsgewinnen ausschliesslich dem türkischen Recht und der türkischen Steuer unterwerfen muss und zum deutschen Finanzamt keinen Bezug mehr habe, somit in Deutschland nichts mehr angeben muss und auch keine Steuererklaerung mehr abgeben muss?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.08.2011
01:50 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 19.08.2011
10:17 Uhr

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Beantwortet am 19.08.2011 10:17 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4692

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Grenzgänger)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerliche Beurteilung, ggf. auch wesentlich, ändern.

Gemäß Ihren Schilderung sind Sie ausschließlich ab dem Jahr 2005 in der Türkei ansässig, so daß Sie in Deutschland ab diesem Jahr nur beschränkt steuerpflichtig sind ...



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