Kategorie: Grenzgänger |
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Frage: Angabe des Gehaltes |
| Gefragt am 15.01.2011 10:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Guten Tag ich bin Grenzgängerin und gebe Anfang des Jahres immer eine evtl. Gehalterhöhung beim Finanzamt an. In 2010 erhielt ich mehrere Überstunden ausbezahlt (etwa 2.100 Euro) und habe versäumt, dies noch in 2010 dem Finanzamt mit zu teilen. Ich hätte nicht daran gedacht, dass dies eine Steuerhinterziehung sein könnte, denn bei Abgabe der Steuererklärung für 2010 sieht das Finanzamt ja sowieso was ich an Einkünften bezogen habe. Jetzt habe ich allerdings ein schlechtes Gewissen, weil ich auf der Festsetzung der Vorauszahlung den § 153 AO gelesen habe. Wie soll ich mich nun verhalten? |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die steuerrechtliche Würdigung basiert auf den gemachten Angaben zum Sachverhalt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen. Ich kann Sie hinsichtlich des Versäumnisses beruhigen. Sie sind nicht verpflichtet, dem Finanzamt unterjährig eintretende Einkommensverbesserungen mitzuteilen. Der Verweis auf § 153 AO bedeutet nur, daß Sie falsche Angaben, die im Rahmen der ersten Festsetzung berücksichtigt worden sind, korrigieren müssen. Die Berücksichtigung der höheren Einkommensverhältnisse im Jahr 2010 erfolgt durch die Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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