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Verlust durch Kosten des Arbeitszimmers

Gefragt am 16.02.2011
15:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3938

 

Ich bin seit Erreichung der Altersgrenze nicht mehr angestellt, sondern freiberuflich in gleicher Branche tätig. Hatte einige Jahre Erlöse bis zu 50T€ und mein häusliches Arbeitszimmer (mit ca 1500€) als einzigen Arbeitsplatz immer voll angesetzt und vom Fi-Amt auch anerkannt bekommen. Nach der Rezession und auch weil ich keine neuen Kunden mehr akquiriere, gehen jetzt die Umsätze zurück. Erstmals für EST 2010 ergäbe sich jetzt bei sehr geringem Erlös ein Verlust, der in erster Linie auf die Kosten des Arbeitszimmers zurückgeht. Gerne möchte ich mir jedoch die volle Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für die Zukunft erhalten, da ein Kunde mir Aufträge in diesem Jahr angekündigt hat. Meine Fragen:
1. Würde das Amt den Verlust, d.h. die 100% Arbeitszimmer für 2010 wohl anerkennen?
2. Könnte das Amt die angesetzten Kosten später zurückfordern, falls ich nicht wieder Gewinn erzielen würde (fehlende nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht)?
3. Sollte und/oder kann ich die Arbeitszimmerkosten für 2010 einfach nur zu beispielsweise 10% und später bei höherem Umsatz wieder voll einsetzen?
4. Haben Sie einen anderen Rat?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.02.2011
15:35 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 16.02.2011
16:07 Uhr

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Beantwortet am 16.02.2011 16:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3938

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich sehe grundsätzlich kein Problem die Kosten des Arbeitszimmers für das Jahr 2010 in voller Höhe durchzusetzen. Das Finanzamt hat zunächst keinen Grund die Kosten für 2010 zu kürzen, auch wenn sich ein Verlust ergibt. Das Risiko, Verluste zu erleiden, besteht bei einer selbständgen Tätgkeit immer und wird auch bei der Besteuerung berücksichtigt ...



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