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Silber bei estg 4 abs3 rechner

Gefragt am 02.02.2015
18:56 Uhr | Einsatz: € 49,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2363

 

Hallo,

ich hätte folgende Frage...

Eckdaten:

Einzelunternehmen Gewerbe für Betriebswirtschaftliche Beratung
§4 abs 3 Rechner
In 2011 wurden Silbermünzen für 20.000 Euro gekauft und als Ware (Aufwand-Gewinnminderndt) verbucht gewillkürtes BV (Wirtschaftskrise in 2008/Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve)

Es gibt nun eine Betriebsprüfung.

Im Erlass BMF 20.6.2012, BMF-010203/0268-VI/6/2012 ist geregelt das das Zufluss/Abflussprinzip für solche nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter nur bis 31.03.12 gilt. Somit aus meiner sicht o.k.

Sehen Sie das genauso? Was fällt Ihnen zur Dokumentation gegenüber der Betriebsprüferin noch ein? Die Unterlagen sind noch nicht verschickt.

Danke für eine kurze Info.

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2015
18:56 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 04.02.2015
21:39 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.02.2015 21:39 Uhr | Einsatz: € 49,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2363

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)



sehr geehrter Fragesteller,


so wie Sie den Vorgang darstellen, ist es diskutabel.

Zur Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve
würde man das Silber wohl eher als Anlagevermögen betrachten und nicht
als Ware ( - Ware passt irgendwie nicht zum Gegenstand des Unternehmens).

Sofern allerdings der Kauf der Silbermünzen in der laufenden Buchhaltung zeitnah und ohne einen Hinweis auf die gewünschte Steuerersparnis gebucht wurde, kann mit dem Betriebsprüfer offen diskutiert werden, ob es sich bei den Münzen evtl ...



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