Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung

Frage: GWG / Investionsabzugsbetrag

Gefragt am 11.03.2011 09:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1062
Bewertung: 3,7 (von 5 Sternen) GWG / Investionsabzugsbetrag , 3.7 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bei der Buchhaltung (GuV) eines Einzelunternehmers. Situation/Ziel: Geplanter Kauf eines neuen PCs und dessen Einstufung als GWG, so dass er im Jahr der Anschaffung vollständig ergebniswi

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bei der Buchhaltung (GuV) eines Einzelunternehmers.

Situation/Ziel: Geplanter Kauf eines neuen PCs und dessen Einstufung als GWG, so dass er im Jahr der Anschaffung vollständig ergebniswirksam wird.

Ein alter PC (komplett abgeschrieben) ist zu leistungsschwach und soll durch einen neuen ersetzt werden, der alte Monitor funktioniert aber noch bestens und soll weiterverwendet werden. Weitere Peripherie-Geräte (außer Maus+Tastatur) gibt es nicht.

Der PC an sich kostet unter 415 € netto, ist aber (ohne Monitor) eher nicht "selbstständig einsetzbar". Muss ich ihn daher aktivieren + über 3 Jahre abschreiben oder wie stehen die Chancen, hier ein GWG zu "konstruieren", indem der alte Monitor mit dem neuen PC verbunden wird und dadurch ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut entsteht? (Was auch der betrieblichen Realität 100% entspricht.)

Weiterführende Frage zum Investionsabzugsbetrag: Wenn ich in Vorjahr einen Investionsabzugsbetrag iHv 270€ für die Anschaffung einer neuen Rechner-Anlage zurückgestellt habe und diese neue Anlage dann 680 € kostet. Ist diese Anlage dann ggf. GWG? (da 680 € - 270 € = 410 €, also 415 €)

Vielen Dank für Ihre Antwort

Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach dem BFH-Urteil vom 10.03.2004 VI R 91/00 handelt es sich bei einem Monitor um kein GWG, da es an einer selbständigen Nutzbarkeit mangelt. Der Monitor ist daher mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben. Den PC dagegen können Sie als GWG behandeln und sofort abschreiben, denn der PC ist kein Peripheriegerät.

Zur Ihrer zweiten Frage: Ja es liegt ein GWG vor. Durch den Abzug des Investitionsbetrages ist nach § 7g Abs. 2 EStG ein GWG entstanden, weil der verbleibende Betrag 410€ nicht übersteigt. Dher ist die Sofortabschreibung möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe aber dazu noch Verständnisfragen:

"Den PC dagegen können Sie als GWG behandeln und sofort abschreiben"

Wenn wir unter "PC" den eigentlichen Rechner, also Gehäuse, Festplatte und sonstige "Innereien" (jedoch KEIN Display/Monitor!) verstehen, dürfte er im Regelfall (Arbeitsplatz-Rechner) wohl kaum "selbstständig nutzbar" sein (= kein GWG, unabhängig vom Wert).
1. Ist ein "PC" unter 410 € tatsächlich GWG, auch ohne Display?
2. In welcher Form ist ggf. die Schaffung eines (G)WG zu begründen, wenn ein Alt-Monitor vorhanden und im Betrieb mit dem "PC" verbunden wird?


Weiterhin schrieben Sie:
"Dher ist die Sofortabschreibung möglich."

Inwiefern ist eine "Sofortabschreibung" tatsächlich "sofort"? Steuertechnisch sollte das egal sein, aber meine Nachfrage geht in den Grenzbereich zum Sozialrecht, genauer gesagt "Elterngeld".

Steuertechnisch habe ich GWG bislang so behandelt, dass der Eingang auf das GWG-Konto kam und dann am Jahresende(!) als GWG-Abschreibung gebucht wurde. Am Jahresende gibt es aber keinen Elterngeld-Bezug. Wenn ich jetzt aber tatsächlich "sofort abschreiben" (= zum Zeitpunkt des Erwerbs) könnte, würde die Ausgabe wohl in voller Höhe berücksichtigt so die Auskunft meiner Sachbearbeiterin.

Was ist aus buchhalterischer Sicht hier eine vertretbare Vorgehensweise? GWG tatsächlich zum Zeitpunkt des Erwerbs sofort abschreiben oder erst am Jahresende?

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

der PC ist steuerlich ein GWG, da die Anschaffungskosten von 410 Euro nicht überschritten werden. Ein Monitor kann nie ein GWG sein s. Rechtsprechung des BFH. Steuerlich spielt es keine Rolle ob Sie die Abschreibung am Jahresende oder im Zeitpunkt der Anschaffung durchführen. Beides ist buchhalterisch vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
3,0