Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: GWG / Investionsabzugsbetrag |
| Gefragt am 11.03.2011 09:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1062 |
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Bewertung: 3,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach dem BFH-Urteil vom 10.03.2004 VI R 91/00 handelt es sich bei einem Monitor um kein GWG, da es an einer selbständigen Nutzbarkeit mangelt. Der Monitor ist daher mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben. Den PC dagegen können Sie als GWG behandeln und sofort abschreiben, denn der PC ist kein Peripheriegerät. Zur Ihrer zweiten Frage: Ja es liegt ein GWG vor. Durch den Abzug des Investitionsbetrages ist nach § 7g Abs. 2 EStG ein GWG entstanden, weil der verbleibende Betrag 410€ nicht übersteigt. Dher ist die Sofortabschreibung möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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