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GWG / Investionsabzugsbetrag

Gefragt am 11.03.2011
09:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5333 | Bewertung 3.7/5

 

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bei der Buchhaltung (GuV) eines Einzelunternehmers.

Situation/Ziel: Geplanter Kauf eines neuen PCs und dessen Einstufung als GWG, so dass er im Jahr der Anschaffung vollständig ergebniswirksam wird.

Ein alter PC (komplett abgeschrieben) ist zu leistungsschwach und soll durch einen neuen ersetzt werden, der alte Monitor funktioniert aber noch bestens und soll weiterverwendet werden. Weitere Peripherie-Geräte (außer Maus+Tastatur) gibt es nicht.

Der PC an sich kostet unter 415 € netto, ist aber (ohne Monitor) eher nicht "selbstständig einsetzbar". Muss ich ihn daher aktivieren + über 3 Jahre abschreiben oder wie stehen die Chancen, hier ein GWG zu "konstruieren", indem der alte Monitor mit dem neuen PC verbunden wird und dadurch ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut entsteht? (Was auch der betrieblichen Realität 100% entspricht.)

Weiterführende Frage zum Investionsabzugsbetrag: Wenn ich in Vorjahr einen Investionsabzugsbetrag iHv 270€ für die Anschaffung einer neuen Rechner-Anlage zurückgestellt habe und diese neue Anlage dann 680 € kostet. Ist diese Anlage dann ggf. GWG? (da 680 € - 270 € = 410 €, also 415 €)

Vielen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.03.2011
09:54 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.03.2011
10:27 Uhr

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Beantwortet am 11.03.2011 10:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5333 | Bewertung 3.7/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach dem BFH-Urteil vom 10 ...



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