Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: Gewinnangaben bei der Steuer |
| Gefragt am 13.01.2011 12:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Veräußerung der privaten Sachen wird inder der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung erfaßt. Hier können auch evtl. private Veräußerungsverluste mit aufgerechnet werden. Der Gewinn errechnet wie folgt : Veräßerungspreis abzüglich Anschaffungskosten zuzüglich etw. Abschreibungen auf diese privaten Sachen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter : georgstahn@t-online.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater) Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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