Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: gewillkürtes Betriebsvermögen |
| Gefragt am 14.07.2011 16:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Der Investitionsabzugsbetrag kann nur für zukünftige beweglich und abnutzbare Wirtschaftsgüter gebildet werden. Da das Gold kein abnutzbares Wirtschaftsgut ist (keine jährliche Abschreibung) kann dafür kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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