Kategorie: Gewerbesteuer |
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Frage: Grundstücke im Umlaufvermögen |
| Gefragt am 30.06.2011 10:39 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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kann ich von Grundstücken die sich am 01.01.2010 im Umlaufvermögen befinden, die Gewerbesteuer um 1,2% der Einheitswerte kürzen, oder muss es sich um Anlagevermögen handeln. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Gewerbebetriebe mit Grundbesitz unterliegen neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Grundsteuer. Damit nicht auch noch eine weitere Belastung durch Gewerbesteuer hinzutritt, wird der Gewinn pauschal um einen Betrag von 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Diese Kürzung greift jedoch nur dann, wenn der betreffende Grundbesitz nicht von der Grundsteuer befreit ist. Für die Inanspruchnahme der Kürzung kommt es darauf an, ob der Grundbesitz zu Beginn des Kalenderjahres zum Betriebsvermögen gehört. Folglich ist die Zuordnung zum Umlaufvermögen irrelevant für die Beurteilung der Anwendbarkeit des § 9 Nr.1 GewStG. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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