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Kategorie: Gewerbesteuer

Frage: Gewerbesteuer

Gefragt am 25.05.2010 13:28 Uhr | Einsatz: € 19,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Hallo, ich mache gerade meine Jahresteuer 2008. Ich habe ein Einzelunternehmen für das ich keine geringe Gewerbesteuer zahlen muss. Meine Frau hat im selben Ort ein Einzelunternehmen (mit eigener Steuernummer), man könnte sogar, im weitesten Sinne, von Artverwandtem Betrieb sprechen mit dem Sie erheblichen Verlust eingefahren hat. Ich habe nachweislich Geld direkt von meinem Geschäftskonto an das Konto meiner Frau überwiesen oder auch andere Rechnungen bezahlt. Nun meine Frage. Gib es einen Weg die Gewerbesteuerlast miteinander zu kompensieren? Eine Beteiligung vielleicht?? Gruß

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der Gewerbesteuer unterliegt der selbständige Betrieb. Sofern ein Gewerbebetrieb auf Sie und ein weiterer Gewerbebetrieb auf Ihre Ehefrau angemeldet ist, unterliegt jeder Betrieb gesondert der Gewerbesteuer wobei bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro je Betrieb gewährt wird. Dabei kann der Gewinn Ihres Betriebes nicht mit Verlusten des Betriebes Ihrer Frau gewerbesteuerlich verrechnet werden.

Einkommensteuerlich werden jedoch Gewinn und Verluste der Ehegatten im Rahmen einer Zusammenveranlagung saldiert, sodaß sich bei der Einkommensteuer Steuervorteile ergeben können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrch Stiller
Steuerberater/Dipl. Betiebswirt

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