Kategorie: Gewerbesteuer |
|---|
Frage: Gewerbeanmeldung, jetzt Fragebogen vom Finanzamt |
| Gefragt am 12.02.2010 12:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1131 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Hallo, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. 1. Die Vorauszahlungen werden von dem voraussichtlichen Gewinn festgesetzt, d. h. nach Abzug etwaiger Betriebsausgaben. Bei einem Verlust tragen Sie null ein. 2. Sie sollten in dem Fragebogen den Gewinn angeben, den Sie voraussichtlich erwirtschaften werden. Geben Sie einen zu niedrigen Gewinn an, kann sich möglicherweise eine Steuernachzahlung ergeben. Bei zu hohem Gewinn bekommen Sie zwar die zu viel gezahlte Steuer zurück, jedoch müssen Sie erstmal die höheren Vorauszahlungen trotz des niedrigen Einkommens aufbringen. Die Vorauszahlungen können übrigens jederzeit angepasst werden. 3. Als Gewinnermittlungsart wählen Sie am besten die Einnahmenüberschussrechnung. Bei dieser vereinfachten Gewinnermittlungsart erfassen Sie die Einnahmen erst wenn Sie sie erhalten haben und die Ausgaben wenn Sie sie bezahlt haben. 4. Umsatz sind die Einnahmen abzüglich Umsatzsteuer. Beim Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer aus den Einnahmen nicht rausgerechnet. Auch hier sollten Sie so realistisch wie möglich schätzen. 5. Ist Ihr Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 € und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 € können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Auf der anderen Seite können Sie die Vorsteuer, die in den Ausgaben enthalten ist, nicht abziehen. Sofern Sie keine hohen Vorsteuerbeträge haben, empfiehlt es sich die Kleinunternehmerregelung zu wählen; also a). 6. Nein 7. Nein 8. Als Kleinunternehmer nichts ankreuzen. Ansonsten Ist-Versteuerung. 9. Ja, Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. In der Regel werden Sie vom Finanzamt aufgefordert. Mit der Aufforderung erhalten Sie auch die Formulare. Sie können Ihre Steuererklärung auch über das Programm "Elster" erstellen. Das Programm können Sie sich kostenlos unter www.elster.de downloaden. 10. Da der 400 € Job steuerfrei ist, müssen Sie den nicht angeben. 11. Die Kosten für diese Anfrage sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Streng genommen wären die im letzten Jahr bezahlte Rechnungen schon im letzen Jahr zu berücksichtigen. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die Kosten aber in der Gewinnermittlung 2010 als "Kosten vor Geschäftseröffnung" erfassen. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater? |
|
5,0 |
