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Kategorie: Gewerbesteuer

Frage: Gewerbeanmeldung, jetzt Fragebogen vom Finanzamt

Gefragt am 12.02.2010 12:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1131
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Gewerbeanmeldung, jetzt Fragebogen vom Finanzamt , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo, brauche einige Hilfe bei dem Fragebogen den ich vom Finanzamt nach meiner Gewerbeanmeldung bekommen habe (hatte damals hier auch gefragt). Gewerbeanmeldung läuft auf Nebenerwerb etc. Habe Webseiten und will dort mit Werbung Geld verdienen usw. Meine Fragen: 1. Beim Punkt \\\&qu

Hallo,
brauche einige Hilfe bei dem Fragebogen den ich vom Finanzamt nach meiner Gewerbeanmeldung bekommen habe (hatte damals hier auch gefragt).

Gewerbeanmeldung läuft auf Nebenerwerb etc. Habe Webseiten und will dort mit Werbung Geld verdienen usw.

Meine Fragen:

1. Beim Punkt \\\"Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen\\\" fragen sie nach den Voraussichtlichen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb. Gebe ich hier nun an was ich Verdiene oder was unter dem Strich dabei übrig bleibt? Verdiene bislang ca. 20€ im Monat, habe aber mehr Ausgaben zurzeit. Gebe ich für das Jahr jetzt 240€ an (20€ x 12 Monate) oder ziehe ich schon geschätzte Ausgaben davon ab?

2. Das bringt mich gleich zu etwas grundsätzlichem. Gebe ich bei dem Bogen grundsätzlich lieber alles höher an als erwartet oder eher niedriger?

3. Punkt \\\"Angaben zur Gewinnermittlung\\\"
Ich kann dort wählen zwischen \\\"Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensbillianz, Eröffnungsbillianz, liegt bei, wird nachgereicht, Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
Was soll ich wählen? Nehme mal an Einnahmenüberschussrechnung. Dann eine weitere Frage, wie geht diese?

4. Punkt \\\"Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer\\\"
Hier soll ich den Gesamtumsatz angeben für das Jahr (geschätzt) Wie genau definiert sich Umsatz nochmal (mit Abzügen oder nur Einnahmen etc.) und wieder die Frage lieber höher oder niedriger als erwartet.

5. Punkt \\\"Kleinunternehmer Regelung\\\"
Was soll ich hier ankreuzen…

a) ich nehme die Kleinunternehmer Regelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG-) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Oder

b) Ich verzichte auf die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung. Die Besteuerung erfolgt nach dem allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalendarjahre (§19 Abs. 2 UStG) Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich in elektronischer Form abzugeben.

6. Punkt \\\"Steuerbefreiung\\\"
Ja oder Nein ankreuzen? Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt.

7. Punkt \\\"Steuersatz\\\"
Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 UStG unterliegen: Auswahl ist \\\"Ja\\\" \\\"Nein\\\" \\\"Art des Umsatzes/Tätigkeit\\\"

8. Punkt \\\"Soll-/Istversteuerung der Entgelte\\\"
Ich berechne Umsazusteuer nach... Vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)

oder zweite Auswahl...

Vereinahmten Entgelten, Ich beantrage hiermit die Istversteuerung.

9. Für mich ist das alles neu, da ich noch sehr jung bin. Muss ich eine Steuererklärung machen und kommt das Formular dazu automatisch? Oder muss ich es beantragen und selbst darauf achten das ich es pünktlich einreiche?

10. Mir fällt gerade noch etwas ein, habe zurzeit einen 400€ Job den ich aber bald kündigen will weil mir die Umstände zu schlimm sind (Chef usw.) soll oder muss ich den nun trotzdem noch angeben oder kann ich es gleich lassen? Muss ich sobald ich gekündigt habe mich dann eventuell wieder beim Finanzamt melden und bescheid geben?

11. Die Kosten für die Frage etc. kann ich doch auf meine Ausgabenliste mit setzen oder? Kann ich auch noch Ausgaben hinzufügen die ich schon letztes Jahr machte (obwohl ich die Gewerbeanmeldung erst zum 22.01 habe)?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Die Vorauszahlungen werden von dem voraussichtlichen Gewinn festgesetzt, d. h. nach Abzug etwaiger Betriebsausgaben. Bei einem Verlust tragen Sie null ein.

2. Sie sollten in dem Fragebogen den Gewinn angeben, den Sie voraussichtlich erwirtschaften werden. Geben Sie einen zu niedrigen Gewinn an, kann sich möglicherweise eine Steuernachzahlung ergeben. Bei zu hohem Gewinn bekommen Sie zwar die zu viel gezahlte Steuer zurück, jedoch müssen Sie erstmal die höheren Vorauszahlungen trotz des niedrigen Einkommens aufbringen. Die Vorauszahlungen können übrigens jederzeit angepasst werden.

3. Als Gewinnermittlungsart wählen Sie am besten die Einnahmenüberschussrechnung. Bei dieser vereinfachten Gewinnermittlungsart erfassen Sie die Einnahmen erst wenn Sie sie erhalten haben und die Ausgaben wenn Sie sie bezahlt haben.

4. Umsatz sind die Einnahmen abzüglich Umsatzsteuer. Beim Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer aus den Einnahmen nicht rausgerechnet. Auch hier sollten Sie so realistisch wie möglich schätzen.

5. Ist Ihr Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 € und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 € können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Auf der anderen Seite können Sie die Vorsteuer, die in den Ausgaben enthalten ist, nicht abziehen. Sofern Sie keine hohen Vorsteuerbeträge haben, empfiehlt es sich die Kleinunternehmerregelung zu wählen; also a).

6. Nein

7. Nein

8. Als Kleinunternehmer nichts ankreuzen. Ansonsten Ist-Versteuerung.

9. Ja, Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. In der Regel werden Sie vom Finanzamt aufgefordert. Mit der Aufforderung erhalten Sie auch die Formulare. Sie können Ihre Steuererklärung auch über das Programm "Elster" erstellen. Das Programm können Sie sich kostenlos unter www.elster.de downloaden.

10. Da der 400 € Job steuerfrei ist, müssen Sie den nicht angeben.

11. Die Kosten für diese Anfrage sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Streng genommen wären die im letzten Jahr bezahlte Rechnungen schon im letzen Jahr zu berücksichtigen. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die Kosten aber in der Gewinnermittlung 2010 als "Kosten vor Geschäftseröffnung" erfassen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Was meinen sie bei Frage 11 mit "Gewinnermittlung 2010"?

Habe noch eine Nachfrage zum Thema Lastschrift, sollte ich dies wählen?

Habe ein Formular "Einzugsermächtigung" erhalten und falls ich das machen sollte was trage ich dort ein?

Es gibt 2 Kästchen einmal Personensteuern und einmal Betriebssteuern... beide ausfüllen oder nur eins?
Denke mal nur Personensteuern weil dort steht was von Einkommensteuer etc. und bei Betriebssteuern steht Umsatzsteuer, Lohnsteuer etc.

Kann dort noch den Umfang wählen:
1=Nur Vorrauszahlungen
2= Alle Beträge
Könnten sie mir das erklären?

Muss ich am Ende denn überhaupt steuern zahlen wenn ich nur 20-50€ im Monat verdiene?

Könnten sie mir auch noch erklären wie ich meine "Buchhaltung" machen sollte/muss? Schreibe ich einfach in ein Heft meine Einnahmen und Ausgaben für jeden Monat und mache dann am Ende einen Strich und berechne das was überbleibt bzw. Rechne + und - zusammen?
Oder sollte ich beides Aufschreiben und getrennt berechnen?

Wie geht eine Einnahmenüberschussrechnung?

Vielen vielen Danke, kann gar nicht genug danken... ist jetzt meine 2 Frage und bekomme stets tolle und wirklich hilfreiche Antworten.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

Gewinnermittlung ist die Einnahmenüberschussrechnung, d. h. Gegenüberstellung der Einnahmen zu den Ausgaben. Die Einnahmen und die Ausgaben sind dabei getrennt anzugeben. Des Weiteren sind die Ausgaben in Kostenarten aufzuteilen (z. B. Bürobedarf, Internetkosten, Steuerberatungskosten). Alle Belege sind dabei 10 Jahre lang aufzubewahren. Sie können die Einnahmenüberschussrechnung in einer Excel-Tabelle erstellen. Diese könnte wie folgt aussehen:

Einnahmen

Ausgaben
- Bürobedarf
- Internetkosten
- Steuerberatungskosten
- Sonstige Aufwendungen

Gewinn

Im Übrigen sind die 20 € Ihre Einnahmen. Der Verdienst ist das was unter dem Strich herauskommt. Der Einkommensteuer unterliegt der Gewinn nicht die Einnahmen.

Ob Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Der Vorteil ist, dass Sie sich um keine Zahlungen kümmern müssen, da das Finanzamt bei Fälligkeit die Beträge einzieht. Das Konto sollte dann aber gedeckt sein. Aus Ihrem Sachverhalt kann ich aber entnehmen, dass Sie aller Voraussicht nach keine Steuern zahlen werden, so dass das Sie sich das Ausfüllen der Einzugsermächtigung sparen können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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