Kategorie: Gewerbesteuer |
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Frage: Einkommenssteuer/Gewerbesteuer |
| Gefragt am 09.09.2010 10:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Gemäß § 10d EStG werden Verluste, soweit diese nicht mit anderen Einkünften des gleichen Jahres ausgeglichen werden können, in das Vorjahr zurückgetragen. Allerdings ist dies nur bei der Einkommensteuer möglich. Bei der Gewerbesteuer kann der Gewerbeverlust nicht zurückgetragen, sondern nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Soweit Sie in 2011 keine anderen Einkünfte haben werden und mit dem Gewerbebetrieb einen Verlust erwirtschaften, kann dieser nach 2010 zurückgetragen werden. Der Verlustrücktrag kann aber erst erfolgen, wenn die Steuererklärung für 2011 gemacht wurde. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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