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Kategorie: Gewerbesteuer

Frage: Einkommenssteuer/Gewerbesteuer

Gefragt am 09.09.2010 10:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vollzeitstudent und habe dieses Jahr, bis jetzt, mit Immobilienverkäufen ca. 80.000 € zzgl MwSt verdient.
Prognose für Einkommens- und Gewerbesteuer sind rund 30.000,- €.

Nachdem ich jedoch nächstes Jahr nach England gehen werde um dort mein Studium zu beenden werde ich mit Sicherheit keine Einnahmen haben.

Wie verhält es sich dann mit dem Verlust den meine Gesellschaft im Jahre 2011 machen wird. Kann dieser mit dem Gewinn von diesem Jahr gegengerechnet werden?

Vielen Dank

MFG

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Gemäß § 10d EStG werden Verluste, soweit diese nicht mit anderen Einkünften des gleichen Jahres ausgeglichen werden können, in das Vorjahr zurückgetragen. Allerdings ist dies nur bei der Einkommensteuer möglich. Bei der Gewerbesteuer kann der Gewerbeverlust nicht zurückgetragen, sondern nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Soweit Sie in 2011 keine anderen Einkünfte haben werden und mit dem Gewerbebetrieb einen Verlust erwirtschaften, kann dieser nach 2010 zurückgetragen werden.

Der Verlustrücktrag kann aber erst erfolgen, wenn die Steuererklärung für 2011 gemacht wurde.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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