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Vermittlung und Steuern

Gefragt am 16.04.2013
09:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2541

 

Hallo,

ich möchte Luxusartikel (Fahrzeuge, Hubschrauber, Jachten usw.) vermitteln.
Das heißt ich biete Sie an und stelle nach einem Verkauf dem eigentlichen Verkäufer eine Rechnung.
Da die Gegenstände entsprechend teuer sind, dürfte ich auch mit wenigen verkäufen aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen.
Da ich vom Steuerrecht leider keine Ahnung habe, wäre meine Frage, wie muss ich das ganze versteuern?
Stelle ich die Rechnung mir Mehrwertsteuer aus? Was muss ich bei Finanzamt versteuern?
Kann ich die Artikel mit Mehrwertsteuer anbieten, obwohl Sie aus einem Privatverkauf stammen?

Fragen über Fragen...

Ich bedanke mich im Vorfeld und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Daniel H.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.04.2013
09:00 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 18.04.2013
19:49 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.04.2013 19:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2541

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die sonstige Leistung in Form Ihrer Vermittlungsleistung, die Sie im Rahmen Ihres Unternehmens in Deutschland gegen Entgelt erbringen, unterliegt der Umsatzsteuer (§ 1 Abs ...



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