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Übergabe Freiberuflerpraxis

Gefragt am 14.02.2011
18:33 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4071 | Bewertung 5/5

 

Im Rahmen einer Weitergabe meiner Freiberuflerpraxis (Studio für Joga) an meine Frau wurden wir dahingehend beraten, eine vertragliche Übergaberegelung zu treffen. Die Übergabe fand zum 31.8.2010 statt. Die Praxis unterlag bisher nicht der Umsatzsteuerpflicht und unterlag der Kleinunternehmerregelung. Arbeitnehmer sind keine beschäftigt.

Da der Kundenstamm nicht mit weitergegeben werden konnte, und es nur um die Weiterführung des Praxis-Namens geht, sowie die Übernahme der Einrichtungsgegenstände und der Webseite, beläuft sich der Übergabepreis nur auf etwas unter 10.000 Euro.

Der Kaufpreis wurde zum 31.12. 2010 in einer Teilrate zu 1500 Euro entrichtet und sollte dann in weiteren Monatsraten zu 200 Euro beginnend am 1.1.2011 beglichen werden.



Meine Fragen im Einzelnen:

1) Meines Wissens muss ich den mit dem Verkauf des Unternehmens gemachten Gewinn 2010 versteuern, auch wenn er erst später in Raten ausgezahlt wird. Ist das richtig?

2) Der Gesamtgewinn 2010 ohne dem Gewinn aus Unternehmensverkauf lag unter der sozialversichrungsrechlichen Grenze von 4800 Euro (darüber beginnt Rentenversicherungsflicht bei selbständigen Lehrern). Wird der Gewinn des Unternehmensverkaufs nun sozialversicherungsrechlich zum Jahresgwinn dazugezählt und werde ich daher 2010 rentenversicherungspflichtig? Oder zählen die monatlichen Raten erst in 2011 zum Zeitpunkt ihres Eingangs auf mein Konto?

3) Ich möchte meine Tätigkeit weiter freiberuflich ausüben (auf Honorarbasis bei verschiednenen Trägern der Erwachsenenbildung, mir wurde aber gesagt es gäbe eine Sperrfrist bei Unterehmensaufgabe und Weiterführung der Tätigkeit. Stimmt das und wenn ja, welcher Paragraf wäre das genau mit welchen Konsequenzen.

4) Ließe sich der der Kaufpreis nicht auch einfach als Schenkung gestalten und so die steuer- und sozialversicherungsrechlichen Komplikationen umgehen?

5) Kann meine Frau den Kaufpreis für das Unternehmen bzw. die Raten als Betriebsausgaben absetzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2011
18:33 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 15.02.2011
08:33 Uhr

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Beantwortet am 15.02.2011 08:33 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4071 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Der Veräusserungsgewinn ist grundsätzlich in 2010 zu versteuern. Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet ODER sind Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, steht Ihnen ein Veräusserungsfreibetrag in Höhe von 45.000€ zu, in Ihrem Falle wäre der Gewinn steuerfrei ...



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