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Steuerrechtl. Behandlung von Fewo und Wohnungen

Gefragt am 26.08.2012
18:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3975

 

Ich beabsichtige eine Einzelfirma zu gründen.

Tätigkeit:
•Vermietung von eigenen Ferienwohnungen an Feriengäste
Erwarteter Umsatz:
•mehr als 20.000 Euro / Jahr
•damit bin ich umsatzsteuerpflichtig

Fragen:
•Wie verhält es sich bei einem möglichen Verkauf der Wohnungen?
oIst der Gewinn (Verkaufspreis ./. Kaufpreis) auch nach 10 Jahren noch zu versteuern?

•Bleiben eigene Wohnungen, die sich ebenfalls in meinem Besitz befinden und an Dauermieter vermietet werden, umsatzsteuerfrei oder unterliegen diese ebenfalls (Jahresmieten mehr als 17.500 €) der Umsatzsteuer?
•Werden die Mieten aus der Vermietung von Ferienwohnungen und die Mieten aus der Vermietung an Dauermieter steuerrechtlich zusammen oder getrennt betrachtet?

•Firmenwagen für die o. g. Einzelfirma
-Muss ein gewisser Prozentsatz dienstlicher Nutzung grundsätzlich nachgewiesen werden?
- oder entfällt dies, wenn 1% Versteuerung erfolgt?

•Kann man 2012/2013 Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto wieder sofort abschreiben?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2012
18:57 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.09.2012 15:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3975

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- Ich beabsichtige eine Einzelfirma zu gründen. Tätigkeit: •Vermietung von eigenen Ferienwohnungen an Feriengäste

Dem dargestellten Sachverhalt zufolge gehe ich davon aus, dass Sie beabsichtigen, mit einem Beherbergungsbetrieb Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erzielen. Bitte informieren Sie mich, falls diese Annahme nicht zuftreffend. Denn die steuerliche Folge könnte ggfs. geändert werden.

- Wie verhält es sich bei einem möglichen Verkauf der Wohnungen? Ist der Gewinn (Verkaufspreis ...



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