Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Kleinunternehmer - Ausgabenbelege für das Finanzamt!? |
| Gefragt am 20.03.2011 22:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Das Formular reicht für den Betriebsausgabenabzug aus. Kleinunternehmer müssen das amtliche EÜR-Formular nicht abgeben, es genügt eine formlose Gegenüberstellung der Betriebseinanhmen über die Betriebsausgaben. Ihre Steuererklärungen einschl. der Einnahme-Überschussrechnung müssen Sie bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben, für das Jahr 2010 ist dies der 31.05.2011. Diese Frist ist auf Antrag verlängerbar. Werden Sie durch einen Steuerberater steuerlich beraten, verlängert sich sich die Abgabefrist bis zum 31.12., für das Jahre 2010 bis zum 31.12.2011. Auf das Kindergeld werden Ihre eigenen Einkünfte und Bezüge, sofern diese 8.004 Euro im Jahr übersteigen, angerechnet. Als Einkünfte bezeichnet man den Gewinn, d.h. den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsasugaben. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Beim Kindergeld wird daher lediglich der Gewinn angesetzt. Einnahmen aus dem Nebenjob zählen zu den Bezügen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn pauschal versteuert, wovon ich ausgehe. Derartige Bezüge werden aber nur dann angerechnet, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder für die Berufsausbildung verwendet werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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