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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Kleinunternehmer - Ausgabenbelege für das Finanzamt!?

Gefragt am 20.03.2011 22:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042

Hallo,

Ich brauche unbedingt Hilfe...ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Ich will demnächst ein Kleiunternehmen gründen (bei Ebay handeln - digitale Codes - Umsatzsteuerbefreit ).
Ich bestelle meine Ware aus Russland (website). Ich weiss ja bereits das ich eine EÜ Rechnung für das Finanzamt erledigen muss.Aber wie sieht das mit den Ausgabensnachweisen aus? Ich bezahle mit einem automatischen Zahlungssystem (ähnlich wie Paypal) und kriege dann automatisch eine Art von "Rechnung".
Ich möchte gerne folgendes wissen:

Hauptfrage:
Reicht ein solches Rechnungsformular (Ausgaben), mit den Angaben aus? Oder muss unbedingt die Adresse des Verkäufers da stehen? ( Meine Einnahmerechnungen werde ich mit Ebay erstellen im Verkaufsmanager)

FORMULAR:

Datum:

Verkäufer: der Name des Verkäufers




Käufer: Mein name


Rechnungs ?: 5384019


Summe 8,83 WME (Euro)

Stand: bezahlt 8,83 WME (Euro)

Bestellte Ware:

Menge: 1



Kontakt des Verkäufers:

play-easy@mail.ru


zweite Frage:

Wann muss ich meine EÜ-Rechnung bei Finanzamt immer abgeben?


dritte Frage:
Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.
Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?
also darf ich ja praktisch nur an die 300€ mit meinem Gewerbe verdienen ?!


Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Danke

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Das Formular reicht für den Betriebsausgabenabzug aus.

Kleinunternehmer müssen das amtliche EÜR-Formular nicht abgeben, es genügt eine formlose Gegenüberstellung der Betriebseinanhmen über die Betriebsausgaben.

Ihre Steuererklärungen einschl. der Einnahme-Überschussrechnung müssen Sie bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben, für das Jahr 2010 ist dies der 31.05.2011. Diese Frist ist auf Antrag verlängerbar. Werden Sie durch einen Steuerberater steuerlich beraten, verlängert sich sich die Abgabefrist bis zum 31.12., für das Jahre 2010 bis zum 31.12.2011.

Auf das Kindergeld werden Ihre eigenen Einkünfte und Bezüge, sofern diese 8.004 Euro im Jahr übersteigen, angerechnet. Als Einkünfte bezeichnet man den Gewinn, d.h. den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsasugaben. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Beim Kindergeld wird daher lediglich der Gewinn angesetzt.

Einnahmen aus dem Nebenjob zählen zu den Bezügen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn pauschal versteuert, wovon ich ausgehe. Derartige Bezüge werden aber nur dann angerechnet, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder für die Berufsausbildung verwendet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Danke für Ihre Hilfe !

Ich wollte nochmal nachfragen...
1.

Wie läuft das nochmal mit der EÜR Rechnung ab...nehmen wir mal an ich habe jetzt bis 28.5.2012 12000€ Umsatz gemacht...Muss ich die EÜR Rechnung an das Finanzamt zum 31.05.2012 schicken?(also mit Exel erstellte Gegenüberstellung)



2.
Wenn ich also unter 8004€ bleibe und ein Einkommen unter 17500€ erstes Jahr habe, muss ich keine jeglichen Steuern zahlen, richtig?!


3. "Derartige Bezüge werden aber nur dann angerechnet, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder für die Berufsausbildung verwendet werden"

könnten Sie mir bitte das nochmal genauer erläutern?

Meine Situation:
- Abiturient bis Juni noch
- lebe bei meinen Eltern
- 400€ Nebenjob


Ich hoffe Sie können mir dabei helfen !
Danke

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

1. Die Einnahme-Überschussrechnung ist immer jahresbezogen, d.h. Sie müssen den Gewinn für den Zeitraum 1.1.2011-31.12.2011 ermitteln und diese Gewinnermittlung bis zum 31.05.2012 beim Finanzamt einreichen.

2. Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 8.400€ fällt keine Einkommensteuer an.

3. Der Nebenjob wird als Bezug auf das Kindergeld angerechnet. Er wird den Einkünften aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet. Der die 8.004 Euro übersteigenden Betrag aus der Summe der Einkünfte und Bezüge wird auf das Kindergeld angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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