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Handel von gebrauchten Instrumenten

Gefragt am 09.02.2016
12:13 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2298

 

Situation:

Ich möchte gebrauchte Musikinstrumente (keine Antiquitäten) innerhalb der EU kaufen, diese in Eigenarbeit aufbereiten und dann mit Gewinnabsichten verkaufen. Oft kommen die Instrumente aus privaten Haushalten oder Nachlässen, nicht immer bekommt man eine Rechnung dafür. Preisbereich EK-Wert ist zwischen 100 und ca. 5.000 ,-. Ich möchte das nur nebenbei betreiben, d.h. vielleicht 20 - 30 Instrumente pro Jahr. Ich habe einen normalen Beruf als Angestellter.

Wie muss ich steuerlich vorgehen? Brauche ich ein (Klein-)Gewerbe? Wie muss eine Rechnung beim Verkauf aussehen? Was muss ich beachten bei der Buchhaltung? "Differenzbesteuerung"?

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.02.2016
12:13 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 12.02.2016
17:09 Uhr

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Beantwortet am 12.02.2016 17:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2298

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Mit dem Handel gebrauchter Musikinstrumente erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Ihre gewerbliche Tätigkeit müssen Sie bei Ihrer Gemeinde anmelden (§ 14 Gewerbeordnung (GewO). Ferner müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt melden (§138 Abgabenordnung (AO)). Dazu erhalten Sie nach der Gewerbeanmeldung bei Ihrer Gemeinde automatisch vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Hinsichtlich der Buchhaltung müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben, die mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, aufzeichnen ...



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