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Gewerbeanmeldung, Fragen zum Gewerbe und vieles mehr

Gefragt am 22.01.2010
09:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5304 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich habe 2 Internetseiten bzw. Foren und möchte damit nun (durch Werbung) Geld verdienen. Dazu habe ich mir eine Gewerbeanmeldung besorgt und dort Nebenerwerb angekreuzt. Der Verdienst wird sich erst mal auf geschätzte 15-50€ pro Monat belaufen, soll aber natürlich noch gesteigert werden. Ziel ist es schon auf höhere Summen wie 200-400€ zu kommen.

Nun stellen sich mir als Neueinsteiger (und junger Mensch) viele Fragen.


1. Darf ich neben meinen Gewerbe auch einen 400€ Job haben? Zurzeit arbeite ich nämlich als Küchenhilfe und von den ersten geringen einnahmen (15-100€) kann ich ja schlecht leben.

2. Welche Art von Buchführung muss ich machen? Reicht es wenn ich einfach Einnahmen und Ausgaben auf einem Zettel bzw. in einem Buch aufschreibe?

3. Bislang habe ich noch nie mit Steuern oder einer Steuererklärung zu tun gehabt, da ich bislang nur einen 400€ Job hatte. Muss ich durch das Gewerbe eine Steuererklärung machen oder andere Sachen an das Finanzamt oder so schicken? Wenn ja, was, wohin, wie oft etc.? Habe halt in meinen Jungen Jahren noch nie etwas mit solchen Dingen zu tun gehabt.

4. Habe ich eine Umsatzsteuerpflicht? Bei Anbietern für Werbung auf der Homepage steht manchmal das wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist die Steuer mit ausgezahlt wird und man dies auch sofort angeben soll/muss.

5. Kann ich die Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Kosten für diese Frage direkt zu meinen Ausgaben hinzufügen? Schließlich gehört es ja schon dazu.

6. Kann ich bestimmte Sachen auf von der Steuer absetzen? Wie oben schon erwähnt hatte ich mit so etwas noch nie zu tun, aber höre das halt immer. z.B. wenn der Computer kaputt geht mit dem ich Arbeite oder kleinere Büroartikel wie Blöcke und Stifte etc.? Oder darf ich die Sachen zumindest auf die Ausgaben Liste mit aufführen?

7. Die Domains und den Webspace etc. besitze ich schon seit längerem, will sie halt jetzt erst Gewerbetechnisch für Verdienst nutzen. Kann ich die Kosten trotzdem im Nachhinein noch auf die Ausgaben liste schreiben oder kann ich das erst wenn die nächste Zahlung fällig wird?

8. Habe gehört man bekommt nach der Anmeldung schnell Post vom Finanzamt, gibt es da irgendwas besonderes zu beachten oder irgendwelche Tricks oder Tipps?

9. Wie viel darf ich verdienen? Habe ja Nebenerwerb angekreuzt, wann muss ich es als volles Gewerbe anmelden bzw. ab wie viel Einnahmen.

10. Gibt’s es noch Sachen die ich beachten sollte oder bislang nicht bedacht habe? Oder gibt es eingie Tipps die sie mir mit auf den Weg geben können?


Mir ist es wichtig das ich die Fragen wirklich korrekt beantwortet bekomme. Antworten mit dem Vermerk ganz genau kann ich dir das nicht sagen, bringen mir nichts.

Ich hoffe jemand kann mir ausführlich helfen, ich bin noch sehr jung und habe etwas Angst vor den ganzen Anmeldungen und Anträgen. Da ich nichts falsch machen möchte, aber wie schon erwähnt noch nie mit dem Finanzamt oder ähnlichem zu tun hatte, wären einfach gehaltene und leicht verständliche Antworten wünschenswert.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten und möchte mein Lob für dieses Portal aussprechen. Ich habe so gut wie gar kein Geld und könnte mir anders die Fragen nicht beantworten lassen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.01.2010
09:47 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 22.01.2010
10:16 Uhr

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Beantwortet am 22.01.2010 10:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5304 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Ja das dürfen Sie

Frage 2

Auf Grund der geringen Höhe Ihrer Umsätze sind Sie nicht buchführungspflichtig, daher ist eine umfangreiche Buchführung nicht erforderlich. Sie ermitteln den Gewinn bzw. Verlust durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Sie sollten die Belege jedoch edv-mässig erfassen ...



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