Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Auswirkung Existenzgründung auf Elterngeld |
| Gefragt am 25.03.2010 17:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Guten Tag, meine Frau möchte während der Elternzeit (ab 01.02.2010 für 2 Jahre) den Versuch einer Existenzgründung unternehmen. Dies natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Elterngeld wurde für 12 Monate beantragt. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Selbst wenn die UG Gewinne erwirtschaftet, ist Ihre Frau nicht gezwungen sich ein Gehalt auszuzahlen. Allerdings müssen Sie bedenken, dass die UG schon ab 1 Euro Gewinn Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen muss. Durch eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) könnte der Gewinn gemindet werden. Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung sind steuerfrei, werden allerdings bei der Berechnung des Elterngelds angerechnet. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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