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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Auswirkung Existenzgründung auf Elterngeld

Gefragt am 25.03.2010 17:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag, meine Frau möchte während der Elternzeit (ab 01.02.2010 für 2 Jahre) den Versuch einer Existenzgründung unternehmen. Dies natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Elterngeld wurde für 12 Monate beantragt.

Die Frage ist nun folgende:

Sollte die zu gründende Gesellschaftsform (Unternehmergesellschaft) innerhalb des Zeitraums in welchem das Elterngeld bezahlt wird, bereits Umsätze / Gewinne erwirtschaften, muss dann meine Frau zwangsläufig von der Gesellschaft ein Einkommen beziehen - welches dann natürlich auf das Elterngeld anzurechnen ist - oder ist es möglich, dass mein Frau obwohl die Gesellschaft "Geld verdient", sich selbst aber nichts ausbezahlt und z.B erstmal Rücklagen innerhalb der Gesellschaft etc. bildet?

Vielen Dank für die Antwort!

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Selbst wenn die UG Gewinne erwirtschaftet, ist Ihre Frau nicht gezwungen sich ein Gehalt auszuzahlen. Allerdings müssen Sie bedenken, dass die UG schon ab 1 Euro Gewinn Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen muss. Durch eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) könnte der Gewinn gemindet werden. Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung sind steuerfrei, werden allerdings bei der Berechnung des Elterngelds angerechnet.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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