Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Änderung der Rechtsform |
| Gefragt am 19.07.2011 19:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform wie folgt: - Gemäß Ihren Angaben bestehen ab 2011 keine vorzutragende Verluste mehr, da der Verlust von 2000 in 2009 EUR gegen dem Gewinn von 3000 EUR in 2010 gerechnet werden sollte. - Einbringung eines Einzelunternehmens in einer GbR ist nicht möglich. Sie können jedoch den Einzelunternehmen in eine bereits bestehende Personengesellschaft einbringen, oder durch aufnahme Ihrer Frau in Ihrem Einzelunternehmen gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter eine Personengesellschaft gründen. - Bei einer Einbringung in eine Personengesellschaft können Sie durch Fortschreiben des Buchwertes des Mobilars die Besteuerung der eventuellen Stille Reserve des Mobilars vermeiden. - Einzelkaufleute mit einem Umsatz weniger als 500000 EUR und einem Gewinn weniger als 50000 EUR sind handelsrechtlich von der Buchführung befreit. Für Personengesellschaft besteht grundsätzlich Buchführungspflicht. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin |
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