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Verjährungsfristen

Gefragt am 09.07.2019
14:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1222

 

Hallo!

Im Jahr 2022 ist meine Mutter verstorben und hat mir ein Grundstück, ein Haus sowie Wertpapiere etwa im Gesamtwert des damaligen Freibetrages für Kinder vererbt.
Allerdings ist mir nicht mehr in Erinnerung, ob ich eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben und einen darauf beruhenden Steuerbescheid erhalten habe. Unterlagen darüber habe ich nicht mehr gefunden.
Vor kurzem habe ich in alten Möbeln mehrere Kilobarren Gold entdeckt.
Wie ist die steuer- und strafrechtliche Situation hinsichtlich einer Verjährung der nicht erklärten Steuerpflicht einzuschätzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.07.2019
14:04 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.07.2019
15:36 Uhr

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Beantwortet am 09.07.2019 15:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1222

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Zunächst einmal schreiben Sie, dass Ihre Mutter 2022 verstorben ist. Nun ist unklar, ob es 2002 oder 2012 war. Unabhängig davon kann ich Ihnen zunächst nur raten, den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt offen zu legen und Ihren Mitteilungspflichten nachzukommen. Denn Sie haben jetzt Kenntnis über das höhere Erbe und sind daher verpflichtet, dieses innerhalb von 3 Monaten zu melden ...



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