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Kategorie: Erbschaftssteuer

Frage: Haus

Gefragt am 19.12.2009 14:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Meine Schwester ist gestorben, die im gemeinsamen Elternhaus lebte, für das sie auch den Grundbucheintrag hatte. Habe selbst nie einen Ausgleich bekommen, sehe es aber so, dass das Haus mir zur Hälfte mitgehörte (wir waren nur 2 Schwestern). Muss ich jetzt unsinnigerweise Erbschaftsteuern für das Haus (von Schwester zu Schwester) zahlen oder kann ich meinen Anspruch auf das Elternhaus anders geltend machen?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Wenn Ihre Schwester alleine im Grundbuch eingetragen war, dann war sie zivilrechtlich alleinige Eigentümerin des Hauses. Da Sie nun das (gesamte) Haus von Ihrer Schwester geerbt haben, ist das gesamte Haus der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Ob und wieviel Erbschaftsteuer zu zahlen ist hängt von vielen Faktoren ab (u.a. steuerlicher Wert des Hauses, weiteres geerbtes Vermögen, Freibeträge, Steuersatz).

Wäre Ihre Schwester nur zur Häfte Eigentümerin, wäre nur die Hälfte des Hauses zu versteuern.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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