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Erbschaftsteuererklärung

Gefragt am 15.08.2019
01:14 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
einer meiner Eltern ist in Großbritannien verstorben.
Die Erbschaftsteuer wurde schon in Großbritannien bezahlt.
Zur weiteren Bearbeitung der Erbschaftsteuererklärung in Deutschland benötigt das Finanzamt:
-eine Vorlage des kompletten Erbschaftsteuerbescheids aus Großbritannien
- Zahlungsnachweis der Erbschaftsteuer in Großbritannien.

Die englische Formulare IHT 421 (gestempelt und datiert vom HM Revenue & Customs, GB ) habe ich bereits vorliegen. Reicht diese Formulare als Zahlungsnachweis und als Erbschaftsteuerbescheids hier in Deutschland ? Wenn nicht, dann welche Belege kann man verwenden, um die zwei o.g. Punkte zu beantworten ?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.08.2019
01:14 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.08.2019
09:50 Uhr

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Beantwortet am 15.08.2019 09:50 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Morgen!

Aus meiner Sicht reichen das Formular IHT 421 noch nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus, da es sich hierbei nach meiner Kenntnis nur um die Erklärungen handelt.

Gem. § 21 ErbStG ist aber für eine Anrechnung der ausländischen Steuer erforderlich, dass neben der Aufstellung des ausländischen Vermögens auch der endgültige Steuerbescheid sowie der Zahlungsnachweis erforderlich ...



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