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Erbschaftssteuer 2009 für Neffen

Gefragt am 21.02.2011
11:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4954

 

Es geht also um eine mögliche Klage/Einspruch??? gegen den Erbschaftssteuerbescheid nach dem Tod unserer Tante im Oktober 2009 durch meinen Bruder und mich.
Dort haben ja für 12 Monate sehr schlechte Bedingungen in der Erbschaftssteuer für Verwandte 2. Grades gegolten. Da der Gesetzgeber dies erkannt hat wurde ja bereits im Mai 2009 eine Änderung beschlossen- leider erst zum 1.1.2010 wirksam.
Bei unserer kleinen Erbschaft (ca. 100000€ pro Kopf) geht es ja nur zusammen um 30.000€ Unterschied= 15% der Gesamterbschaft.
Was mich misstrauisch macht ist, das angeblich keine offenen Verfahren dazu laufen. Wie groß muss der Schaden erst sein wenn man 1 Million erbt?
Da würde ich erst recht versuchen etwas zu machen.
Meine persönliche Vermutung ist, das die FA da irgendwie mit sich reden lassen????

Ist hier jemand, der das noch einmal prüft und uns hilft?
Auch wenn das Ergebnis wäre, das man da wirklich nichts machen kann könnten mein Bruder und ich damit leben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.02.2011
11:03 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 21.02.2011
11:37 Uhr

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Beantwortet am 21.02.2011 11:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4954

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie sprechen die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22 ...



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