Kategorie: Erbschaftssteuer |
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Frage: Erbschaftssteuer 2009 für Neffen |
| Gefragt am 21.02.2011 11:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Es geht also um eine mögliche Klage/Einspruch??? gegen den Erbschaftssteuerbescheid nach dem Tod unserer Tante im Oktober 2009 durch meinen Bruder und mich. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Sie sprechen die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 an. Hier erfolgte eine Absenkung der Steuersätze ab 2010 in der Steuerklasse II zwischen 15% ( steuerpflichtiger Erwerb bis 75.000 Euro ) und 43% ( bei einem steuerpflichtigen Erwerb über 26 Mio Euro ). Das Finanzgericht Köln hat durch Beschluß vom 13.10.2010 (9 V 2566/10) die unterschiedliche Behandlung zwischen 2009 und 2010 für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zugelassen. Gerne kann ich Ihr Anliegen und Anrechnungder hier geleisteten Erstberatungsgebühr im Rahmen eines Mandats überprüfen. Sie können sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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