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Kategorie: Erbschaftssteuer

Frage: Erbschaftssteuer 2009 für Neffen

Gefragt am 21.02.2011 11:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033

Es geht also um eine mögliche Klage/Einspruch??? gegen den Erbschaftssteuerbescheid nach dem Tod unserer Tante im Oktober 2009 durch meinen Bruder und mich.
Dort haben ja für 12 Monate sehr schlechte Bedingungen in der Erbschaftssteuer für Verwandte 2. Grades gegolten. Da der Gesetzgeber dies erkannt hat wurde ja bereits im Mai 2009 eine Änderung beschlossen- leider erst zum 1.1.2010 wirksam.
Bei unserer kleinen Erbschaft (ca. 100000€ pro Kopf) geht es ja nur zusammen um 30.000€ Unterschied= 15% der Gesamterbschaft.
Was mich misstrauisch macht ist, das angeblich keine offenen Verfahren dazu laufen. Wie groß muss der Schaden erst sein wenn man 1 Million erbt?
Da würde ich erst recht versuchen etwas zu machen.
Meine persönliche Vermutung ist, das die FA da irgendwie mit sich reden lassen????

Ist hier jemand, der das noch einmal prüft und uns hilft?
Auch wenn das Ergebnis wäre, das man da wirklich nichts machen kann könnten mein Bruder und ich damit leben.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie sprechen die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 an. Hier erfolgte eine Absenkung der Steuersätze ab 2010 in der Steuerklasse II zwischen 15% ( steuerpflichtiger Erwerb bis 75.000 Euro ) und 43% ( bei einem steuerpflichtigen Erwerb über 26 Mio Euro ). Das Finanzgericht Köln hat durch Beschluß vom 13.10.2010 (9 V 2566/10) die unterschiedliche Behandlung zwischen 2009 und 2010 für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zugelassen.

Gerne kann ich Ihr Anliegen und Anrechnungder hier geleisteten Erstberatungsgebühr im Rahmen eines Mandats überprüfen. Sie können sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Hallo Herr Stiller,


mir hat das FA Bochum am 6.1.2011 mitgeteilt, das es angeblich einen Nichtannahmebeschluß vom 30.10.2010 BVerfG 1. Senat 1.Kammer dazu gibt.
Ich soll daher den Einspruch zurückziehen..
Bin dipl.oek und arbeite in der IT-Branche-habe deswegen nur noch ein gepflegtes Halbwissen.

Meinen die damit die von ihnen erwähnte Verfassungsbeschwerde?
Dann kann man das wohl vergessen?

MfG
Martin U.

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

der von Ihnen genannte Nichtannahmbeschluß ist mir bekannt. Hier ging es um das ErbStG vom 24.12.2008 und zwar um unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen. Das Gericht vermochte eine sogenannte Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht erkennen. Daher kann dieser Nichtannahmebeschluss nicht unbedingt auf Ihren Fall übetragen werden.

Ohne Einzelprüfung kann ich Ihnen leider keinen abschließenden Rat geben.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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