Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"

Erbschaftssteuer bei Riesterrente

Gefragt am 31.03.2016
10:52 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1978

 

Guten Tag,

eine Bekannte hat von ihrem Bruder, der verstorben ist, unter anderem einen Riestervertrag geerbt. Dieser wurde ihr, reduziert um die damaligen Steuervorteile, Zulagen und Gebühren, ausgezahlt. Die Versicherung hat der Erbschaftssteuerstelle dennoch das komplette Kapital übermittelt, so dass die Erbschaftssteuer auf den kompletten Betrag gezahlt werden musste, nicht auf den ausgezahlten Betrag. Ist dies richtig? So wurde doch Erbschaftssteuer auf einen Betrag gezahlt, der gar nicht vereinnahmt wurde. Oder kann man die zurückgezahlten Steuervorteile, Zulagen und Gebühren irgendwie gegenrechnen?

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.03.2016
10:52 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 07.04.2016
11:22 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.04.2016 11:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1978

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ausgehend von Ihrem geschilderten Sachverhalt gebe ich Ihnen nachfolgend meine erste Einschätzung.

Wenn ein Riester Sparer stirbt, während er noch in den Vertrag einzahlt, kann das Vertragsguthaben abzüglich der erhaltenen Förderung uneingeschränkt vererbt werden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung