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Berechnung Erbschaftssteuer für zum Teil selbst bewohntes Mietshaus

Gefragt am 23.11.2020
15:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 818

 

wir haben zu 3. zwei Miethäuser von unseren Eltern geerbt. Die Auseinandersetzung ist im Testament für 30 Jahre ausgeschlossen. Es sind insgesamt 10 wohnungen. Davon werden 4 durch die Erben bewohnt, seit über 30 Jahren, ein Erbe bewohnt 2 kleinere Wohnungen in einem Haus.
Wie erfolgt nun Berechnung der Erbschaftssteuer. Verkehrswert, Ertragswert, Vergleichswert (die tatsächlich erzielten mieten?) Die Erben zahlen und zahlten für Ihre Wohnungen keine Miete. Wird dies irgentwie erfasst ? Was kann sonst noch in Abzug gebracht werden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.11.2020
15:56 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.11.2020
16:21 Uhr

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Beantwortet am 23.11.2020 16:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 818

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Sofern es sich um Mietwohngrundstücke handelt, wären die Grundstücke im Ertragswertverfahren zu bewerten. Zugrunde gelegt wird hier, sofern keine Miete gezahlt wird, die übliche Miete (Vergleichsmiete am Markt, ggfs ...



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