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Bedarfsbewertung

Gefragt am 22.09.2012
11:18 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3059

 

Erbe wurde per 2006 bewertet und von Finanzamt geprüft und anerkannt.
3 Jahre später wird von den 4 Erben einer abgeschichtet.
Der Anteil wächst den anderen an.
Ein Erbe kommt nun auf die idee das Erbe per Todestag neu bewerten zu lassen.
Welchen Sinn soll dies haben ?
Da das Erbe "nur" aus immobilien besteht, wird sich der Wert als solches nicht verändern, da man trotzdem erst Mal entsprechende Käufer finden muß, die den Wert bezahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es diese ganze Arbeit auch mit heraussuchen der Unterlagen zu umgehen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2012
11:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 22.09.2012 17:24 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3059

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- Welchen Sinn soll dies haben ?

Für Zwecke der Erbschaftsteuer sollten in 2006 die Bedarfswerte für die Immobilien ermittelt werden. Der auf Rechtsgrundlage von 2006 ermittelte Bedarfswert weicht in der Regel vom Marktwert ab. Trotzdem diente der Bedarfswert damals zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Wenn ein Erbe der Meinung sein sollte, dass der Bedarfswert aus 2006 erheblich von dem tatsächlichen Wert der Immobilien abweicht, kann er auf Idee kommen, die Immobilien neu zum Todestag bewerten zu lassen ...



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