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Zweitwohnsitz im Ausland

Gefragt am 07.05.2009
10:51 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8173 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

von meiner Firma werde ich für voraussichtlich 5 Jahre nach Polen versetzt, um dort Personal zu schulen. Die Bezahlung erfolgt weiterhin von der Firma aus Deutschland und wird auch dort versteuert. Als Erstwohnsitz bleibt mein Zimmer im Haus meiner Eltern bestehen. Die Wohnung in Polen gilt als mein Zweitwohnsitz.

Meine Frage:
Kann ich die Fahrten zwischen meinem Erstwohnsitz und meinem Zweitwohnsitz bei der Einkommensteuererklärung geltend machen und bieten sich mir vielleicht auch andere steuerliche Vorteile?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2009
10:51 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 20.05.2009
12:33 Uhr

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Beantwortet am 20.05.2009 12:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8173 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen kurz Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich ist erst einmal festzustellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Nach der Konstellation, die Sie beschreiben, scheint der Hauptwohnsitz während Ih-rer Tätigkeit in Polen Polen zu sein. Also wären Sie nach den deutschen Vorschriften lediglich beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen. Hierauf ergeben sich aus Ihrer Anfrage jedoch keine Hinweise. Folglich sind die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit gemäß dem Doppelbesteuerungsab-kommen zwischen Deutschland und Polen in Polen zu versteuern.


Im Falle, dass zwei Wohnsitze unterhalten werden, ist grundsätzlich zu überprüfen, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Dies wird anhand äußerer Merkmale durchgeführt. Wenn Sie in Polen eine Wohnung unterhalten, wird dort der Haupt-wohnsitz sein, da das Zimmer im Hause Ihrer Eltern sicherlich von untergeordneter Bedeutung ist im Vergleich zu der Wohnung in Polen ...



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