Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Zusammenrechnen-Gewinne 2008/ Verluste 2009 |
| Gefragt am 26.09.2009 15:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Ab 2009 müssen Sie folgendes beachten: Sie müssen zunächst zwischen "Altverlusten und Neuverlusten" unterscheiden. ALTVERLUSTE Hierbei handelt es sich um Spekulationsgeschäfte, bei denen Sie Wertpapiere vor dem 1.1.2009 erworben und diese innerhalb der Spekulationsfrist veräußert haben.Derartige Verluste können von 2009 bis 2013 einschliesslich entweder mit Spekulationsgewinnen im Sinne des § 23 EStG (z.B. Grundstücksveräusserungen im Privatvermögen) oder mit Wertzuwächsen im Sinne von Kapitaleinkünften im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG verrechnet werden. NEUVERLUSTE Neuverluste liegen immer dann vor, wenn Sie die Wertpapiere nach dem 31.12.2008 erworben haben. Derartige Verluste können mit Ausnahme der Aktiengeschäfte mit sämtlichen Kapitaleinkünften, also auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Dafür können Verluste aus Kapitaleinkünften in Zukunft nicht mehr mit den anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Darüber hinaus ist bei Verlusten aus Kapitalvermögen kein Rücktrag z.B. auf 2008 möglich, jedoch ist ein unbeschränkter Vortrag auf die kommenden Jahre möglich. Sie sehen, Ihre Frage ist keineswegs banal, der Sachverhalt ist, wie so oft im Steuerrecht, sehr kompliziert. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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