Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Werbungskosten-Entfernungspauschale |
| Gefragt am 04.02.2010 18:55 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann diese Würdigung beeinflussen. Die Kosten für die Fahrten zum Firmenstützpunkt sind als Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale von 0,30 € abziehbar, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Die anschließend durch den Arbeitgeber veranlasste Sammelbeförderung ist, sofern Sie sie unentgeltlich in Anspruch nehmen können, nicht im Rahmen der Entfernungspauschale abziehbar, da Ihnen insoweit keine Aufwendungen entstehen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behiflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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