Kategorie: Einkommensteuererklärung |
|---|
Frage: Werbungskosten - insb. Fortbildungskosten |
| Gefragt am 25.02.2010 22:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
|
Werbungskosten (Anlage N): |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Selbstverständlich müssen Sie den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Anteil in Höhe von 3.000 Euro von den 8.500 abziehen, da Sie nur die Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwendungen abziehen dürfen, andernfalls könnte der Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen, was mit sehr unangenehmen Folgen für Sie verbunden wäre. Das Finanzamt kann die Zahlung des Zuschusses z.B. durch die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei Ihrem Arbeitgeber sehr leicht feststellen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
