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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Vorauszahlungsbescheid

Gefragt am 07.09.2009 19:52 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Hallo,

laut unserer Steuererklärung 2008 müssen wir in diesem Jahr 10 Euro nachzahlen. Zusammen mit der Steuererklärung bekamen wir einen Vorauszahlungsbescheid über insgesamt rund 1200 Euro zahlbar an drei Terminen von September 09 bis September 10. Auf unsere Nachfrage bei unserem zuständigen Finanzbeamten bekamen wir zu hören, dass bei unserer Steuererklärung die Kinderfreibeträge berücksichtig wurden, bei der Vorauzahlung werden diese dagegen nie berücksichtigt. An unseren Einkünkften ändert sich im nächsten Jahr nichts, wir können also wieder mit einer Nachzahlung von 10 Euro rechnen.

Ist es richtig, was der Finanzbeamte uns gesagt hat?
Müssen wir die Vorauszahlung so hinnehmen?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrte Frau Stute,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Festsetzung der Vorauszahlung findet ihre Rechtsgrundlage in § 37 Abs. 3 EStG. Die Norm regelt explizit, daß die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG nicht in die Berechnung der Vorauszahlungen mit einbezogen werden dürfen, § 37 Abs. 3 S. 12 EStG.

Die Ihnen durch das Finanzamt erteilte Auskunft ist daher nach dem Gesetzeswortlaut nicht zu beanstanden.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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