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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Veräußerungserlös

Gefragt am 21.10.2011 12:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) Veräußerungserlös , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen Meine Frau will ein landwirtschaftliches Grunstück veräußern. Dabei wird ein Veräußerungsgewinn in 3 stelliger Höhe entstehen. Können wir bei bisheriger gemeinsamer Veranlagung diesen Veräußerungsgewinn mit einem festgestellten Verlustvortrag ebenfalls

Meine Frau will ein landwirtschaftliches Grunstück veräußern. Dabei wird ein Veräußerungsgewinn in 3 stelliger Höhe entstehen. Können wir bei bisheriger gemeinsamer Veranlagung diesen Veräußerungsgewinn mit einem festgestellten Verlustvortrag ebenfalls in 3 stelliger Höhe meines Mannes bei der Einkommensteuer in voller Höhe verrechnen? Ich bin 72 Jahre alt, meine Frau 75 Jahre.
Besten Dank

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Falls es sich bei dem landwirtschaftlichen Grundstück um Privatvermögen handelt und es sich länger als 10 Jahre im Privatbesitz befunden hat, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die Veräußerung wird in diesem Fall nicht von einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes erfasst.

Handelt es sich bei dem Grundstück um den Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes erhöht der Veräußerungserlös den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft. Verluste des Ehemannes sind dann verrechenbar, wenn dies gestezlich zugelassen ist. Dies ist abhängig von der Einunftsart, für die der Verlust festgestellt wurde.

Leider geben Sie nicht die Art des festgestellten
Verlustes an. Die Tatsache, dass der Verlust überhaupt festgestellt wurde, ist jedoch ein Indiz dafür, dass keine Verrechung mit übrigen Einkünften möglich ist.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Der Verlustvortrag ist aus früherer gewerblichen Tätigkeit entstanden. Die beidseitigen, derzeitigen Einküfte aus Mieten und Renten werden jährlich vom Finanzamt jeweils verrechnet und hierdurch vermindert sich sukzessive der Verlustvortrag. Das zu veräußernde Grundstück ist in diesem Jahr erworben worden und soll im Jahr 2012 zum Verkauf kommen. Ändert sich durch die ergänzenden Infos Ihre Stellungnahme? Für eine kurze diesbezügliche Stellungnahme im Voraus besten Dank
MfG Albert Link

Rückantwort
Der Veräußerungserlös ist als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Da der festgestellte Gewerbeverlust mit allen Einkünften verrechenbar ist, mindert er über den Verlustvortrag auch diese Einkünfte.
Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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