Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Versteuerung der 20% Berufsunfähigkeitsrente |
| Gefragt am 25.11.2010 19:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Bei der Rente aus der Berufsgenossenschaft handelt es sich um eine Rente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung. Derartige Renten sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Sie müssen auch nicht im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG angegeben werden. Auch auf Grund der Neuregelung zur Besteuerung von Renten ab 2005 bleibt die Steuerfreiheit erhalten. Ergebnis: Sie müssen diese Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung NICHT angeben. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt |
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