Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Verspätete Einkommenssteuererklärung |
| Gefragt am 27.11.2011 10:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Grundsätzlich müssen Einkommensteuererklärungen bis zum 31.05. des folgenden Jahres abgegeben werden. Diese Frist verlängert sich bis zum 31.12. des folgenden Jahres, wenn der Steuerpflichtige steuerlich durch einen Steuerberater beraten ist. Solange jedoch noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, können Sie immer noch die Einkommensteuererklärungen 2009 und 2010 beim Finanzamt einreichen. Da die Festsetzungsfrist der Steuerfestsetzung weder für 2009 noch für 2010 abgelaufen ist, können Sie Ihre Einkommensteuererklärungen für 2009 und 2010 beim Finanzamt noch einreichen. Füllen Sie daher die entsprechenden Vordrucke auf Papier oder durch ELSTER aus und reichen Sie die Einkommensteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt ein. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das Finanzamt wegen der verspäteten Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen kann. Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn sich eine Steuernachzahlung ergibt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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